Die Zinsen wollen und wollen nicht steigen. Wer auf höhere renditen hofft oder spekuliert hat, dem ist jetzt überraschend die EZB mit ihrer unerwarteten Leitzinssenkung in die Parade gefahren. Inwieweit auch Häuslebauer oder diesbezügliche Interessenten hiervon pofitieren können, bleibt abzuwarten. Teurer als im Moment wird Baugeld auf absehbare Zeit kaum werden. Hält man sich vor Augen, dass die Konditionen für Baudarlehen derzeit historisch niedrig sind, macht es auch kaum Sinn, darauf zu spekulieren, dass die niedrigeren Geldbeschaffungskosten der Banken auch dieses Mal vollständig an die Kunden weitergegeben werden. Eine Immobilienfinanzierung stellt sich angesichts der Zinssätze und der bei den Preisen für Wohnimmobilien nicht feststellbaren Inflation als geradezu verblüffend günstig dar. Nichtsdestotrotz sollte man als Interessent in jedem Fall darauf drängen, Förderdarlehen der öffentlichen Hand in seine private Immobilienfinanzierung eingebaut zu bekommen!
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Wird Baugeld jetzt noch günstiger?
Freitag, 4. November 2011Im Zweifel noch 2011
Donnerstag, 25. August 2011Wer mit dem Gedanken liebäugelt, Immobilienbesitzer zu werden, sollte bedenken, dass es künftig teurer wird, jedenfalls in Schleswig-Holstein. Die Grunderwerbsteuer wird im nördlichsten Bundesland zum 01.01.2012 auf 5 Prozent von bislang 3,5 Prozent angehoben. Die Erhöhung der Erwerbsnebenkosten um immerhin 1,5 Prozent bezogen auf die Investitionssumme legt nahe, im Zweifel noch 2011 zur Tat zu schreiten, da sich nach dem Jahreswechsel die Baufinanzierung unwiderruflich verteuert.
Riester lohnt
Montag, 21. März 2011Riester lohnt als sichere und lukrative Möglichkeit, staatlich gefördert eine zusätzliche private Altersvorsorge zu betreiben. Die Förderung vollzieht sich bei der Riester-Rente durch staatliche Zuschüsse in Form einer Altersvorsorgezulage, die allen Rentenversicherungspflichtigen und Beamten zusteht, des Weiteren deren Ehegatten, falls diese nicht selbst zum förderberechtigten Personenkreis zählen, sowie durch steuerliche Vergünstigungen durch die Berücksichtigung der Beiträge zur Riester-Rente als Sonderausgaben im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung. Kinderzulagen sorgen für eine höhere staatliche Förderung, entsprechend für eine höhere Förderquote bezogen auf die eigenen Beiträge. Die Riester-Rente ist somit insbesondere für Familien eine reizvolle Möglichkeit, für den Ruhestand vorzusorgen.
Die Förderquote, das Verhältnis von staatlicher Förderung zu geleisteten Eigenbeträgen, ist darüber hinaus für Bezieher eines vergleichsweise geringen Einkommens besonders attraktiv. Die staatlichen Altersvorsorgezulagen sorgen im schlimmsten Fall zumindest für eine garantierte Mindestrendite. Altersvorsorgevermögen, das aus geförderten Beiträgen angespart wurde, ist zudem pfändungssicher und als sogenanntes Schonvermögen grundsätzlich dem Zugriff der Sozialbehörden entzogen. Das Vermögen kann vollständig verwendet werden zum Erwerb eines selbstgenutzten Eigenheims oder einer Eigentumswohnung bzw. zur Ablösung einer hierfür restlich bestehenden Baufinanzierung. Auch die Nutzung der Zulagen zur schnelleren Tilgung einer privaten Immobilienfinanzierung ist möglich mit Hilfe von“Wohn-Riester“.
Immobilienrente
Mittwoch, 2. März 2011Eine interessante Möglichkeit, ihre selbstgenutzte Wohnimmobilie in die private Altersvorsorge einzubinden, besteht für Ruheständler über eine sogenannte Immobilienrente. Hierbei wird durch hierauf spezialisierte Kreditinstitute eine Umkehrhypothek gewährt. Hierdurch erhalten die Eigentümer, ohne dass das lebenslange Wohnrecht irgendwelche Einschränkungen erfährt, regelmäßige Zahlungen in gleichbleibender Höhe, gewissermaßen eine zusätzliche Rente. Das zugrunde liegende Darlehen wird bei Tod des letzten Eigentümers oder im Zuge eines vorzeitigen Verkaufs der Immobilie aus dem Verkaufserlös getilgt.
Da während der Laufzeit der Immobilienrente und des zugehörigen Darlehensvertrages keinerlei Zahlungen von den Eigentümern zu leisten sind, spielt die Kreditwürdigkeit der Antragsteller keine Rolle. Vielmehr wird lediglich auf den Wert der Immobilie abgestellt, woraus sich in Verbindung mit dem Lebensalter zu Beginn der Umkehrhypothek die Höhe der darstellbaren Finanzierung und damit die anhand versicherungsmathematischer Grundsätze ermittelte Höhe der Immobilienrente ergibt.
Das Risiko des kreditgebenden Instituts besteht darin, dass der Verkaufserlös der Wohnimmobilie bei vertraglicher oder vorvertraglicher Fälligkeit nicht ausreicht, das Darlehen vollständig zu tilgen. Entsprechend ergibt sich für die Nutzbarkeit einer selbstgenutzten Wohnimmobilie die Einschränkung, dass diese lastenfrei oder annähernd frei von Lasten Dritter sein muss. Eine ursprünglich aufgenommene Baufinanzierung sollte somit zu Beginn der Immobilienrente bzw. bei Valutierung der Umkehrhypothek bereits vollständig getilgt sein. Nicht zu verwechseln mit der Immobilienrente ist die Eigenheimrente. Letzteres ist die offizielle Bezeichnung für “Wohn-Riester“.
Bausparförderung
Freitag, 14. Januar 2011Die Bausparförderung stellt seit langer Zeit eine staatliche Hilfestellung bei der Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums dar. Aktuell bestehen drei Förderinstrumente im Zusammenhang mit Bausparen.
Zum Einen besteht die Möglichkeit, durch die Anlage von Vermögenswirksamen Leistungen (VL) in einem Bausparvertrag im Rahmen geltender Einkommensgrenzen die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage zu erhalten. Zum Zweiten wird, ebenfalls unter Berücksichtigung von Einkommensgrenzen und unter der Maßgabe einer wohnwirtschaftlichen Verwendung, die staatliche Wohnungsbauprämie gewährt. Zum Dritten kann auch Riester genutzt werden: Es sind diverse Bauspartarife entsprechend den Bestimmungen des Eigenheimrentengesetzes zertifiziert worden. Entsprechend kann die private Baufinanzierung bzw. Immobilienfinanzierung durch Abschluss eines speziellen Darlehens, das landläufig als Wohn-Riester bekannt ist, durch die staatliche Förderung in Form von Altersvorsorgezulagen und Sonderausgabenabzug deutlich günstiger im Vergleich zu einer Baufinanzierung ohne staatliche Förderung gestaltet werden.
Immobilien für die Altersvorsorge
Montag, 10. Januar 2011Eine interessante Möglichkeit, ihre selbstgenutzte Wohnimmobilie in die private Altersvorsorge einzubinden, besteht für Ruheständler über eine Immobilienrente. Hierbei wird durch hierauf spezialisierte Kreditinstitute eine sogenannte Umkehrhypothek gewährt. Der oder die Eigentümer erhalten, ohne dass das lebenslange Wohnrecht irgendwelche Einschränkungen erfährt, regelmäßige Zahlungen in gleichbleibender Höhe, gewissermaßen eine zusätzliche Rente. Das zugrunde liegende Darlehen wird bei Tod des letzten Eigentümers oder im Zuge eines vorzeitigen Verkaufs der Immobilie aus dem Verkaufserlös getilgt.
Da während der Laufzeit der Immobilienrente und des zugehörigen Darlehensvertrages keinerlei Zahlungen von den Eigentümern zu leisten sind, erübrigt sich auch die Bonitätsfrage. Dies bedeutet, dass die sonstigen Vermögensverhältnisse ebenso wie die Einkommensverhältnisse grundsätzlich keine Rolle spielen. Vielmehr wird lediglich auf den Wert der Immobilie abgestellt, woraus sich in Verbindung mit dem Lebensalter zu Beginn der Umkehrhypothek die Höhe der darstellbaren Finanzierung und damit die anhand versicherungsmathematischer Grundsätze ermittelte Höhe der Immobilienrente ergibt.
Das Risiko des kreditgebenden Instituts besteht darin, dass der Verkaufserlös der Wohnimmobilie bei vertraglicher oder vorvertraglicher Fälligkeit nicht ausreicht, das Darlehen vollständig zu tilgen. Entsprechend ergibt sich für die Nutzbarkeit einer selbstgenutzten Wohnimmobilie die Einschränkung, dass diese lastenfrei oder annähernd frei von Lasten Dritter sein muss. Eine ursprünglich aufgenommene Baufinanzierung sollte somit zu Beginn der Immobilienrente bzw. bei Valutierung der Umkehrhypothek bereits vollständig getilgt sein.
Baufi mit Prämie
Freitag, 10. Dezember 2010Wenn von einer Baufinanzierung mit Prämie die Rede ist, kann dies mehrere Hintergründe haben. Möglich ist, dass der jeweilige Tarif, die betreffende Darlehensvariante oder auch die zugehörige Kundenberatung des bestimmten Anbieters als besonders vorteilhaft im Vergleich zu den Angeboten des Wettbewerbs ausgezeichnet wurde und hierfür eine Prämie vergeben wurde. Die Prämie, die im Rahmen einer Immobilienfinanzierung sehr häufig anzutreffen ist, ist die Wohnungsbau-Prämie nach dem Wohnungsbauprämiengesetz. Diese wird vom Staat vergeben. Empfänger sind Bausparer, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten und das geförderte Bausparguthaben einer wohnwirtschaftlichen Verwendung zukommen lassen. Im weitesten Sinne ist hierunter zu verstehen, dass das Bauspardarlehen für den Erwerb oder die Modernisierung eines selbstgenutzten Eigenheims verwendet wird. Dies bedeutet, dass für reine Sparer, die Bausparen als solide und verlässliche Form der Geldanlage ohne Risiko nutzen, ohne die Wohnungsbau-Prämie auskommen müssen, da keine wohnwirtschaftliche Verwendung gegeben ist. Bausparen kann im Vergleich zu anderen Formen des regelmäßigen Sparens dennoch eine lohnende Alternative sein.
Wie teuer wird die Anschlussfinanzierung?
Freitag, 3. Dezember 2010Wenn die Zinsbindungsfrist für die laufende Baufinanzierung sich allmählich dem Ende zuneigt, sollte man aktiv werden und den Markt sondieren. Gegebenenfalls sollte man sich auch nach den Konditionen für ein Forward Darlehen erkundigen. Dieses sichert, gegen einen kleinen Aufpreis, die Zinssätze bis zur tatsächlichen Valutierung des Darlehens ab. Man sichert sich auf diese Weise somit dagegen ab, dass bis zum Zeitpunkt der neuen Zinsfestschreibung laufende Zinserhöhungen zu einer Verteuerung führen. Die genauen Auswirkungen lassen sich unproblematisch und kostenlos durch einen Baufinanzierungsrechner durchkalkulieren.
Im Übrigen ist es bei einer Anschlussfinanzierung nicht zu empfehlen, das Angebot der bislang finanzierenden Bank ohne weitere Vergleiche anzunehmen. Üblicherweise wird bei den in aller Regel zugrunde gelegten Standardkonditionen nicht, dass sich das Risiko für die Bank seit ursprünglichem Beginn der Immobilienfinanzierung durch die vorgenommenen Tilgungen wesentlich reduziert hat. Unabhängige Finanzdienstleister sind für Vergleiche eine gute Adresse.
Achtung bei der Anschlussfinanzierung
Montag, 22. November 2010Üblicherweise versenden Banken und Sparkassen, die die ursprüngliche Finanzierung des Objektes vorgenommen haben, rund ein Vierteljahr vor Ablauf des Zinsfestschreibungszeitraumes ein Angebot zur Verlängerung des noch nicht getilgten Darlehensbetrages. Dieses Angebot enthält grundsätzlich die Standardkonditionen des jeweiligen Kreditinstituts. Das für das Kreditinstitut geringere Risiko durch erfolgte Tilgungen wird in aller Regel kaum ausreichend berücksichtigt. Ein Kunde, der für die Anschlussfinanzierung unabhängige Finanzdienstleister zu Rate zieht, die mit spezialisierten Banken zusammenarbeiten und somit einen umfassenden Baugeldvergleich durchführen können, kann bei der Fortsetzung seiner Baufinanzierung nicht selten eine erhebliche Ersparnis realisieren.
Vermögenswirksame Leistungen
Freitag, 5. November 2010Zur Auswahl für Arbeitnehmer bei der Anlagen ihrer Vermögenswirksamen Leistungen stehen Fondssparpläne in Aktienfonds sowie Bausparverträge. Fonds bieten die Chance auf eine höhere Rendite, sind allerdings auch mit Risiken versehen. Sparen kann man bei den Ausgabeaufschlägen der Fonds von meist 5% auf jede Sparrate, indem man den VL-Vertrag über spezialisierte unabhängige Finanzdienstleister abschließt. Bausparen beinhaltet keine Risiken; hohe Renditen sind allerdings kaum zu erzielen. Nützlich kann der Abschluss eines Bausparvertrages insbesondere sein, wenn von langer Hand eine Baufinanzierung geplant wird. Das Bausparguthaben bei Fälligkeit des VL-Vertrages kann dann über das zugehörige zinsgünstige Bauspardarlehen einen Eckpfeiler einer gut strukturierten Immobilienfinanzierung darstellen.