Artikel-Schlagworte: „Finanzierungen“

Mit staatlicher Hilfe schneller und günstiger ins Eigenheim

Freitag, 11. Februar 2011

Die private Baufinanzierung des Eigenheims kann durch die Inanspruchnahme staatlicher Fördermöglichkeiten günstiger gestaltet werden. Neben besonders preiswertem Baugeld in Form von Förderdarlehen der öffentlichen Hand kommt Wohn-Riester in Betracht. Die staatlichen Zulagen fließen als Sondertilgungen auf ein spezielles Wohn-Riester-Darlehen. Dadurch verkürzt sich die Darlehenslaufzeit. Aufgrund der schnelleren Entschuldung spart man Darlehenszinsen; die Finanzierung wird insgesamt günstiger. Die Rendite von Wohn-Riester ist in diesem Fall gleichzusetzen mit dem Effektivzins des betreffenden Wohn-Riester-Darlehens. Andere Varianten der Riester-Rente können hiermit nur unter Inkaufnahme höherer Risiken konkurrieren.

Was spricht für Wohn-Riester?

Montag, 7. Februar 2011

Durch die Eigenheimrente, besser bekannt als Wohn-Riester, wurde die staatliche Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums ausgeweitet und verbessert: Es besteht nunmehr auch die Möglichkeit, die staatlichen Zulagen für die Altersvorsorge direkt in die Immobilienfinanzierung als Sondertilgungen zu integrieren. Bei den übrigen Formen von Riester-Verträgen (private Rentenversicherung, Riester-Fonds und Banksparpläne) besteht auch weiterhin die Möglichkeit, das angesparte Kapital – anstelle einer lebenslangen Rentenzahlung – förderunschädlich als Einmalentnahme für den Kauf oder den Bau einer selbstgenutzten Immobilie oder zur Ablösung der entsprechenden Baufinanzierung zu verwenden.
Welche Form der Riester-Rente gewählt wird, hat keinen Einfluss auf den Umfang und die Höhe der staatlichen Förderung. Förderberechtigt sind, neben Beamten und sonstigen Empfängern von Amtsbezügen, alle rentenversicherungspflichtigen Personen, also insbesondere Arbeitnehmer. Einkommensgrenzen bestehen nicht. Wer nicht förderberechtigt ist, beispielsweise Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht, wird allerdings mittelbar begünstigt, sofern der förderberechtigte Ehegatte einen eigenen Riester-Vertrag abschließt und anspart. Die staatliche Altersvorsorgezulage beläuft sich auf bis zu 154 € jährlich je Zulageberechtigten. Darüber hinaus werden für Kinder, gekoppelt an den Kindergeldanspruch, zusätzlich bis zu 185 € bzw. 300 € (ab 2008 Geborene) gewährt. Zusätzliche Steuervorteile können gegebenenfalls im Rahmen der Steuererklärung realisiert werden.

Günstiges Baugeld vom Staat

Mittwoch, 2. Februar 2011

Sehr lohnenswert ist es grundsätzlich, eine private Baufinanzierung durch die Inanspruchnahme staatlicher Fördermöglichkeiten noch günstiger zu gestalten. In Betracht kommen besonders preiswerte Förderdarlehen der öffentlichen Hand, für die unter Umständen sogar Sonderkonditionen erhältlich sind. Man erhält auf diese Weise das günstigste Baugeld schlechthin. Dies ist möglich, sofern man die Darlehensverträge über spezialisierte unabhängige Finanzberater abschließt, die die Rabatte, die sie erhalten, an die Kunden weitergeben. Die Gesamtkosten der Finanzierung sinken überdies auch durch eine andere Form der staatlichen Förderung, die Riester-Rente. Für eine Verkürzung der Darlehenslaufzeit und damit eine Ersparnis von Darlehenszinsen schließt man ein sogenanntes Wohn-Riester-Darlehen ab. Die staatlichen Zulagen fließen als Sondertilgungsleistungen ein, verkürzen die Darlehenslaufzeit und sorgen somit für eine schnellere Entschuldung aufgrund der gesparten Zinsen. Die Rendite des Riester-Vertrags ist in diesem Fall gleichzusetzen mit dem Effektivzins des betreffenden Wohn-Riester-Darlehens.

Kredite ohne Sicherheiten

Dienstag, 25. Januar 2011

Kredite, die ohne die gesonderte Vereinbarung von Kreditsicherheiten vergeben werden, werden als Blankokredite bezeichnet. In diesen Fällen stellt das Kreditinstitut, das die Finanzierung durchführt, die Kreditvergabe ausschließlich auf die persönliche Bonität des Antragstellers ab, also seine Kreditwürdigkeit in Verbindung mit seinen finanziellen Verhältnissen.
Dispositionskredite werden meistens blanko vergeben, häufig auch Ratenkredite. Bei einem höheren Ratenkredit, etwa zur Finanzierung eines Neuwagens, ist es jedoch üblich, dass das finanzierte Fahrzeug der jeweiligen Bank oder Sparkasse sicherungsübereignet wird. Dies äußert sich unter anderem darin, dass der Fahrzeugbrief durch das Kreditinstitut verwahrt wird.
Eine Baufinanzierung bzw. Immobilienfinanzierung wird generell nicht blanko durchgeführt. Die finanzierte Immobilie wird dem Kreditinstitut zur Absicherung der Darlehen pfandunterstellt. Bei einer bestehenden Immobilienfinanzierung kann die auf dem Objekt eingetragene Grundschuld gegebenenfalls auch für weitere Finanzierungen verwendet werden, was beispielsweise günstigere Konditionen im Vergleich zu einem Blankokredit ermöglicht.

Wofür braucht man eine Lebensversicherung?

Montag, 17. Januar 2011

Grundsätzlich werden zwei Formen von Lebensversicherungen angeboten: Eine Risiko-Lebensversicherung sichert das Risiko ab, dass der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit stirbt. Die Begünstigten erhalten in diesem Falle die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt. Der Abschluss einer solchen Lebensversicherung kann im Zuge einer Baufinanzierung zu empfehlen sein, ebenso bei der Aufnahme größerer Kredite, sofern die Hinterbliebenen im Zweifelsfalle nicht in der Lage wären, die Verbindlichkeiten aus eigener finanzieller Kraft abzutragen. Eine preisgünstige Variante der Risiko-Lebensversicherung orientiert sich an der im Zeitablauf noch ausstehenden Restschuld der aufgenommenen Finanzierung. Der Risikoschutz sinkt also in dem Maße, wie sich die Darlehen durch laufende Tilgungen reduzieren.
Eine Kapitallebensversicherung hingegen beinhaltet über den reinen Risikoschutz hinaus noch einen langfristigen Sparvertrag. Diese Kombination ist grundsätzlich nicht zu empfehlen. Die Trennung von Risikoschutz und Kapitalanlage, also durch Abschluss einer Risiko-Lebensversicherung und beispielsweise einer privaten Rentenversicherung führt in aller Regel anhand langjähriger Erfahrungen zu besseren Ergebnissen. Abzuraten ist im Übrigen davor, eine kapitalbildende Lebensversicherung als Tilgungsersatz in eine Finanzierung einzubauen. Sofern die Auszahlungssumme nicht ausreicht, das tilgungsfrei gestellte Darlehen abzulösen, droht eine teure Nachfinanzierung. Man kann auch eine Lebensversicherung verkaufen.

Blankokredite

Mittwoch, 12. Januar 2011

Kredite, die ohne eine gesonderte Vereinbarung von Kreditsicherheiten vergeben werden, werden als Blankokredite bezeichnet. In diesen Fällen stellt das Kreditinstitut, das den Kredit vergibt, die Zusage ausschließlich auf die persönliche Bonität des Antragstellers ab, also seine Kreditwürdigkeit in Verbindung mit seinen finanziellen Verhältnissen.
Dispositionskredite werden meistens blanko vergeben, häufig auch Ratenkredite. Bei einem höheren Ratenkredit, etwa zur Finanzierung eines Neuwagens, ist es jedoch üblich, dass das finanzierte Fahrzeug der jeweiligen Bank oder Sparkasse sicherungsübereignet wird. Dies führt dazu, dass der Fahrzeugbrief durch das Kreditinstitut verwahrt wird.
Eine Baufinanzierung bzw. Immobilienfinanzierung wird generell nicht blanko durchgeführt. Die finanzierte Immobilie wird dem Kreditinstitut zur Absicherung der Darlehen pfandunterstellt. Bei einer bestehenden Immobilienfinanzierung kann die auf dem Objekt eingetragene Grundschuld gegebenenfalls auch für weitere Finanzierungen verwendet werden, was beispielsweise günstigere Konditionen im Vergleich zu einem Blankokredit ermöglicht

Es gibt jedoch Dinge, für man keinen Kredit aufnehmen muss um sich diese leisten zu können. Hierzu gehören meist Kleine Produkte oder auch Kontaktlinsen. Wer Kontaktlinsen günstig bestellen möchte kann dies auch über Vergleiche wie www.kontaktlinsen-sparen.de machen.

Immobilien für die Altersvorsorge

Montag, 10. Januar 2011

Eine interessante Möglichkeit, ihre selbstgenutzte Wohnimmobilie in die private Altersvorsorge einzubinden, besteht für Ruheständler über eine Immobilienrente. Hierbei wird durch hierauf spezialisierte Kreditinstitute eine sogenannte Umkehrhypothek gewährt. Der oder die Eigentümer erhalten, ohne dass das lebenslange Wohnrecht irgendwelche Einschränkungen erfährt, regelmäßige Zahlungen in gleichbleibender Höhe, gewissermaßen eine zusätzliche Rente. Das zugrunde liegende Darlehen wird bei Tod des letzten Eigentümers oder im Zuge eines vorzeitigen Verkaufs der Immobilie aus dem Verkaufserlös getilgt.
Da während der Laufzeit der Immobilienrente und des zugehörigen Darlehensvertrages keinerlei Zahlungen von den Eigentümern zu leisten sind, erübrigt sich auch die Bonitätsfrage. Dies bedeutet, dass die sonstigen Vermögensverhältnisse ebenso wie die Einkommensverhältnisse grundsätzlich keine Rolle spielen. Vielmehr wird lediglich auf den Wert der Immobilie abgestellt, woraus sich in Verbindung mit dem Lebensalter zu Beginn der Umkehrhypothek die Höhe der darstellbaren Finanzierung und damit die anhand versicherungsmathematischer Grundsätze ermittelte Höhe der Immobilienrente ergibt.
Das Risiko des kreditgebenden Instituts besteht darin, dass der Verkaufserlös der Wohnimmobilie bei vertraglicher oder vorvertraglicher Fälligkeit nicht ausreicht, das Darlehen vollständig zu tilgen. Entsprechend ergibt sich für die Nutzbarkeit einer selbstgenutzten Wohnimmobilie die Einschränkung, dass diese lastenfrei oder annähernd frei von Lasten Dritter sein muss. Eine ursprünglich aufgenommene Baufinanzierung sollte somit zu Beginn der Immobilienrente bzw. bei Valutierung der Umkehrhypothek bereits vollständig getilgt sein.

Wer bekommt einen Ratenkredit?

Freitag, 7. Januar 2011

Ein Ratenkredit wird seitens der Banken nur an vollständig geschäftsfähige Personen vergeben. Minderjährige als nur beschränkt Geschäftsfähige scheiden somit als Kreditnehmer aus. Juristische Personen des Privatrechts sind nicht grundsätzlich als Zielgruppe für Ratenkredite anzusehen, formal spricht jedoch nichts dagegen, dass etwa eine GmbH, vertreten durch den oder die Geschäftsführer, einen Ratenkredit aufnimmt. Häufiger der Fall anzutreffen ist der Fall, dass im Rahmen einer Existenzgründung Teile der zum Geschäftsaufbau benötigten Finanzierung über einen Ratenkredit abgedeckt werden, insbesondere wenn die Existenzgründung nicht durch eine qualifizierte Unternehmensberatung begleitet wird und keine öffentlichen Fördergelder in die Gesamtfinanzierung einfließen.
Neben der Frage der (juristischen) Kreditfähigkeit wird bei einem Antrag auf einen Kredit die (wirtschaftliche) Kreditwürdigkeit eingehend geprüft. Dieses Prinzip betrifft nicht nur Ratenkredite, sondern alle Formen von Finanzierungen, beispielsweise eine Baufinanzierung. Ein Ratenkredit unterscheidet sich von einem langfristigen Darlehen insoweit, als in der Regel keine dinglichen Sicherheiten wie etwa eine Immobilie zur Sicherung der Kreditforderung vereinbart bzw. seitens des finanzierenden Kreditinstituts gefordert werden. Vielmehr wird bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit, auch als Bonität bezeichnet, ein regelmäßiges Einkommen vorausgesetzt, das entsprechend der finanziellen Verpflichtungen des Antragstellers einen hinreichenden Spielraum gewährleistet, um die monatliche Kreditrate zur planmäßigen, störungsfreien Rückführung des Kredits sicherzustellen. Überdies dürfen keine Negativmerkmale aus den Bonitätsunterlagen, insbesondere der Schufa-Auskunft, erkennbar sein, um als kreditwürdig für einen Ratenkredit zu gelten.

Schufa-Auskunft

Montag, 27. Dezember 2010

Die Einholung einer Schufa-Auskunft gehört zum ausnahmslosen Standard im Rahmen der Bonitätsprüfung, die Kreditinstitute anlässlich eines Antrags auf einen Kredit vornehmen. Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist der größte Informationsdienstleister Deutschlands und arbeitet mit allen Banken und Sparkassen sowie Versandhandelsunternehmen, Kreditkartengesellschaften und anderen Vertragspartnern zusammen. Auskünfte erhält nur, wer auch Daten meldet, abgesehen von Eigenauskünften. Diese Eigenauskunft kann man einmal jährlich kostenlos von der Schufa anfordern, um Einsicht in die gespeicherten Daten einnehmen zu können.
Im Zuge eines Antrags auf ein Girokonto, einen Ratenkredit, eine Kreditkarte oder eine Baufinanzierung erhält das jeweilige Kreditinstitut einen Einblick in die Kreditvergangenheit des Kunden. Bestehende Kredite, Kreditkarten und Girokonten sind ebenso ersichtlich wie – für einen gewissen Zeitraum – erledigte Kredite.
Neben den Meldungen ihrer Vertragspartner erhält die Schufa darüber hinaus auch Daten aus öffentlichen Registern. Entsprechend sind auch Eintragungen über die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung oder eine Haftanordnung bezüglich deren Abgabe gespeichert. Derartige sogenannte Negativmerkmale wie auch Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten wie Kreditkündigungen erschweren die Vergabe einer Finanzierung gravierend, da sie auf überaus angespannte finanzielle Verhältnisse des Antragstellers schließen lassen und die planmäßige Rückzahlung eines neuen Kredites aus diesem Grunde überaus fraglich erscheinen lassen.

Zinslose Kredite

Montag, 6. Dezember 2010

Zinslose Kredite sind ein überaus seltenes Phänomen bei näherer Betrachtung. Mitunter werden Null-Prozent-Finanzierungen angeboten im Rahmen eines standardisierten Finanzierungspakets. Bei derartigen Sonderaktionen, die meist für bestimmte Artikel aus dem Bereich der langlebigen Konsumgüter angeboten werden, ist darauf zu achten, ob für die entsprechende Finanzierung zwar keine Zinsen zu zahlen sind, dennoch aber eine Bearbeitungsgebühr fällig wird. Ist dies der Fall, handelt es sich bei näherer Betrachtung eben nicht um einen zinslosen Kredit.
Sollte der Händler oder Verkäufer im Rahmen einer Rabattaktion tatsächlich ein Sonderangebot offerieren, das keine Zinsen beinhaltet, kann es für den Kunden lohnenswert sein, nach dem Preis für eine Barzahlung zu fragen. Hier können Rabatte auszuhandeln sein, so dass mit einem günstigen Ratenkredit bei einer geringeren Finanzierungssumme im Ergebnis eine dennoch billigere Finanzierung darstellbar ist. Dieses Prinzip wird in der Praxis oftmals beim Autokauf angewandt.