Artikel-Schlagworte: „Finanzierungen“

Befristete Finanzierungen

Donnerstag, 16. Juni 2011

Der klassische Fall einer befristeten Finanzierung ist im Zusammenhang mit einer privaten Baufinanzierung anzutreffen. Streng genommen ist nur die Vereinbarung hinsichtlich der Zinsbindung befristet, so dass gegen Ende der Zinsbindungsfrist eine neue Anschlussfinanzierung in die Wege zu leiten ist. In Abhängigkeit von den Angeboten der bislang finanzierenden Bank und Konkurrenzangeboten kann sich ein Wechsel zu einem anderen Kreditinstitut durchaus nicht unerheblich lohnen. Eine echte Befristung eines Kreditverhältnisses findet in der Praxis demgegenüber recht häufig statt im Kreditgeschäft der Banken mit Firmen- und Geschäftskunden. Ein Wechsel zu einem anderen Kreditinstitut gestaltet sich für diesen Kundenkreis weitaus komplexer, weshalb bei derartigen Überlegungen vielfach eine bankenunabhängige und somit neutrale Unternehmensberatung eingebunden wird.

Kredite ohne Schufa – was soll man davon halten?

Montag, 4. April 2011

Kredite ohne Schufa klingen interessant. Nur – wer braucht sie eigentlich? Banken wohl kaum. Die Vorstellung, dass eine Bank jemandem, den er hinsichtlich seiner finanziellen Verhältnisse nicht oder kaum beurteilen kann, Geld leiht, mutet eigentümlich an. Der Kunde als Kreditnehmer braucht auch keinen Kredit ohne Schufa: Wenn Kredite ohne Schufa darauf abzielen, Kunden zu gewinnen, die gar keine Schufa-Einträge haben, wird der Absatz weit unter den Erwartungen bleiben, da es nahezu niemanden mehr aus dieser Zielgruppe gibt. Auch Girokonten und Mobilfunkverträge werden nämlich grundsätzlich in die Schufa-Datenbank aufgenommen. Kunden, die wählerisch sind und nicht das erstbeste Angebot, das ihnen ihre Hausbank bietet, unkritisch annehmen wollen, und die sich über ihre finanziellen Möglichkeiten im Klaren sind, was sich an geordneten Verhältnissen widerspiegelt, sind bei unabhängigen Finanzdienstleistern, die auch günstige Ratenkredite vermitteln, oftmals gut aufgehoben.
Auf diesem Weg erhalten Kunden zum Beispiel Zugang zu spezialisierten Kreditinstituten, die nicht mit Kunden direkt zusammenarbeiten, sondern nur über angeschlossene Finanzdienstleister Kredite vergeben. Auch profilieren sich unabhängige Finanzdienstleister häufig gegenüber gewöhnlichen Banken im Privatkundengeschäft dadurch, dass sie über eine große Auswahl an Produktpartnern verfügen, also auch ausgefallenere Wünsche bezüglich der Finanzierung eher erfüllen können. Dies betrifft Kreditlaufzeiten, Tilgungsmodalitäten und Mindest- sowie Höchstbeträge, außerdem auch speziellere Varianten wie etwa Wohn-Riester für eine private Baufinanzierung.

Dispo-Nutzung

Freitag, 18. März 2011

Ein “Dispo“ (Kurzform für Dispositionskredit) wird meist durch das kontoführende Kreditinstitut formlos eingeräumt, wenn regelmäßige Einkünfte in einer gewissen Mindesthöhe auf dem Girokonto zu verzeichnen sind. Der Kunde muss neben einer ohnehin ausreichenden Bonität, die im Rahmen der Kontoeröffnung durch die zur Verfügung gestellten Unterlagen wie Selbstauskunft, Verdienstbescheinigungen und Einholung einer Schufa-Auskunft geprüft wird, zusätzlich den Nachweis erbringen, dass er sein Girokonto beanstandungsfrei führt.
Grundsätzlich beträgt ein Dispositionskredit in etwa das Drei- bis Fünffache des monatlichen Nettoeinkommens, das als regelmäßiger Eingang auf dem Girokonto zu verzeichnen ist. Allerdings werden bestehende Kredite und Finanzierungen auf den Verschuldungsgrad des Kunden in der Regel teilweise oder vollständig angerechnet, etwa dahingehend, dass die monatliche Kreditrate vom Nettoeinkommen abgezogen wird, so dass das zusätzliche Dispositionslimit des Girokontos entsprechend reduziert wird. Was die Verwendung des Dispos angeht, so sollte diese überaus sparsam erfolgen. Da ein Dispo zwar sehr bequem, jedoch alles andere als günstig ist, sollte man ihn nur in Ausnahmefällen in Anspruch nehmen. Anders als bei einem Ratenkredit muss man sich im Übrigen selbst um die Tilgung bemühen.

Festzinsbindungen

Freitag, 25. Februar 2011

Bei einer Baufinanzierung gilt grundsätzlich der Zusammenhang, dass mit längerer Laufzeit grundsätzlich höhere Zinsen einher gehen. Die Tilgung der gesamten Finanzierung erstreckt sich in der Regel jedoch über einen weitaus längeren Zeitraum, bisweilen über mehr als 40 Jahre. Das Risiko, mit möglichen Zinssteigerungen konfrontiert zu werden, indem variabel verzinsliche Darlehen abgeschlossen werden, wird jedoch von den meisten Bauherren gescheut. Zu beachten ist bei Festzinsvereinbarungen, dass der Sicherheit gegenüber möglichen Zinssteigerungen auch der Nachteil einer geringeren Flexibilität seitens des Kreditnehmers gegenübersteht. Eine vorzeitige Rückzahlung ist grundsätzlich nicht möglich, auch außerplanmäßige Sondertilgungen stoßen, sofern sie nicht vertraglich vereinbart sind, auf Probleme. Diese äußern sich in einer sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung, die das finanzierende Kreditinstitut als Schaden für den entgangenen Zinsgewinn im Vergleich zur planmäßigen und vertragskonformen Fortführung der Finanzierung in Rechnung stellt. Vermeiden lässt sich eine Vorfälligkeitsentschädigung durch vertragliche Vereinbarung im Vorfeld bzw. durch eine variable Zinsgestaltung verbunden mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist gegebenenfalls auch von Teilbeträgen.

Festpreiskredite

Mittwoch, 23. Februar 2011

Ein Festpreiskredit ist nicht zu verwechseln mit einem Festzinskredit. Während ein Festzinskredit sich dadurch auszeichnet, dass die Zinsen für die gesamte Laufzeit oder auch nur einen zwischen Kreditinstitut und Kunde vereinbarten Zeitraum konstant bleiben, handelt es sich bei einem Festpreiskredit um einen Kredit, bei dem damit geworben wird, dass die Konditionen grundsätzlich für alle Kreditnehmer gleich und somit nicht von der Bonität des jeweiligen Kunden abhängig seien.
Andererseits handelt es sich bei einem Festpreiskredit in aller Regel um einen Ratenkredit, der mit einer Festzinsvereinbarung ausgestattet ist. Vor einiger Zeit war es gleichsam gängige Praxis, dass Kreditinstitute für Kredite einen allgemein gültigen Zinssatz für eine bestimmte Laufzeit angeboten haben. Teilweise gab es darüber hinaus noch Unterschiede, was die Konditionen angeht, in Abhängigkeit von der Höhe der Kredite. Nicht unüblich waren insoweit zum Teil Mengenrabatte, d.h., größere Finanzierungen waren bei einigen Banken und Sparkassen günstiger als kleine Summen.

Baugeld günstig einkaufen

Montag, 21. Februar 2011

Wie teuer oder günstig Baugeld ist, hängt von vielen Faktoren ab, hauptsächlich vom allgemeinen Zinsniveau. Einfluss auf die Höhe der angebotenen Konditionen hat in der Regel auch der Anteil an Eigenkapital, den der Kunde in die Finanzierung einbringen möchte oder kann. Ein ausführlicher Konditionsvergleich kann zu einer merklichen Ersparnis für den Kunden führen, da die Margen, die einzelne Kreditinstitute für eine Immobilienfinanzierung kalkulieren, in der Praxis recht deutlich abweichen. Im Rahmen einer Baufinanzierung sollte daneben individuell geprüft werden, inwieweit zusätzlich Fördermöglichkeiten bestehen. Diese verbilligen eine Finanzierung nahezu immer. Einerseits stehen besonders zinsgünstige Förderdarlehen der öffentlichen Hand zur Verfügung. Andererseits kann und sollte geprüft werden, inwieweit Wohn-Riester in die Finanzierung eingebaut werden kann. Günstiger wird eine Finanzierung durch die Nutzung von Wohn-Riester dadurch, dass staatliche Altersvorsorgezulagen direkt als Sondertilgungen zugunsten eines speziellen Darlehens fließen. Diese Sondertilgungen reduzieren die Restschuld und bewirken eine Ersparnis von Sollzinsen unter Nutzung des Zinseszinseffekts.

Finanzierung gut planen!

Donnerstag, 17. Februar 2011

Wenn über kurz oder lang der Erwerb selbst genutzten Wohneigentums ansteht, indem man einen Hausbau in Angriff nimmt oder eine gebrauchte Immobilie kauft, egal ob ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung, ist es ratsam, sich im Vorfeld gründlich über bestehende staatliche Fördermöglichkeiten zu informieren. Bausparen kommt insoweit in Betracht, als hierdurch mehrere Formen der staatlichen Förderung wie beispielsweise Wohn-Riester genutzt werden können, um die Baufinanzierung insgesamt möglichst günstig zu gestalten. Je geringer die effektiven aus dem Nettoeinkommen zu leistenden Zins- und Tilgungsleistungen des Kunden sind, desto geringer fällt nämlich die monatliche Belastung aus und desto eher ist damit eine Immobilienfinanzierung darstellbar.

Riester zur Entschuldung

Montag, 14. Februar 2011

Riester-Verträge als Rentenversicherung, mit Riester-Fonds oder als klassischer Banksparplan ermöglichen den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums mit staatlicher Förderung. Das angesparte Kapital kann mit Eintritt in den Ruhestand bzw. bei Fälligkeit des Vertrages zum Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung verwendet werden. Die staatliche Förderung (Zulagen für die Altersvorsorge und steuerliche Vergünstigungen durch Sonderausgabenabzug) bleibt hierbei erhalten. Der Immobilienerwerb ist somit förderunschädlich.
Wohn-Riester (die sog. Eigenheimrente) bietet eine andere Art der Förderung der eigenen vier Wände. Sie setzt bereits bei der Finanzierung der Immobilie an. Wohn-Riester bietet die Möglichkeit, die staatlichen Zulagen direkt in die Baufinanzierung als Sondertilgungen zu integrieren. Die Sondertilgungsleistungen auf dem gesonderten Wohn-Riester-Darlehen bewirken eine schnellere Entschuldung und führen dadurch zu einer Zinsersparnis. Im Vergleich zu anderen Varianten der Riester-Rente errechnet sich die Rendite der Geldanlage aus der Ersparnis der Darlehenszinsen, gemessen am Effektivzins.

Mit staatlicher Hilfe schneller und günstiger ins Eigenheim

Freitag, 11. Februar 2011

Die private Baufinanzierung des Eigenheims kann durch die Inanspruchnahme staatlicher Fördermöglichkeiten günstiger gestaltet werden. Neben besonders preiswertem Baugeld in Form von Förderdarlehen der öffentlichen Hand kommt Wohn-Riester in Betracht. Die staatlichen Zulagen fließen als Sondertilgungen auf ein spezielles Wohn-Riester-Darlehen. Dadurch verkürzt sich die Darlehenslaufzeit. Aufgrund der schnelleren Entschuldung spart man Darlehenszinsen; die Finanzierung wird insgesamt günstiger. Die Rendite von Wohn-Riester ist in diesem Fall gleichzusetzen mit dem Effektivzins des betreffenden Wohn-Riester-Darlehens. Andere Varianten der Riester-Rente können hiermit nur unter Inkaufnahme höherer Risiken konkurrieren.

Was spricht für Wohn-Riester?

Montag, 7. Februar 2011

Durch die Eigenheimrente, besser bekannt als Wohn-Riester, wurde die staatliche Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums ausgeweitet und verbessert: Es besteht nunmehr auch die Möglichkeit, die staatlichen Zulagen für die Altersvorsorge direkt in die Immobilienfinanzierung als Sondertilgungen zu integrieren. Bei den übrigen Formen von Riester-Verträgen (private Rentenversicherung, Riester-Fonds und Banksparpläne) besteht auch weiterhin die Möglichkeit, das angesparte Kapital – anstelle einer lebenslangen Rentenzahlung – förderunschädlich als Einmalentnahme für den Kauf oder den Bau einer selbstgenutzten Immobilie oder zur Ablösung der entsprechenden Baufinanzierung zu verwenden.
Welche Form der Riester-Rente gewählt wird, hat keinen Einfluss auf den Umfang und die Höhe der staatlichen Förderung. Förderberechtigt sind, neben Beamten und sonstigen Empfängern von Amtsbezügen, alle rentenversicherungspflichtigen Personen, also insbesondere Arbeitnehmer. Einkommensgrenzen bestehen nicht. Wer nicht förderberechtigt ist, beispielsweise Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht, wird allerdings mittelbar begünstigt, sofern der förderberechtigte Ehegatte einen eigenen Riester-Vertrag abschließt und anspart. Die staatliche Altersvorsorgezulage beläuft sich auf bis zu 154 € jährlich je Zulageberechtigten. Darüber hinaus werden für Kinder, gekoppelt an den Kindergeldanspruch, zusätzlich bis zu 185 € bzw. 300 € (ab 2008 Geborene) gewährt. Zusätzliche Steuervorteile können gegebenenfalls im Rahmen der Steuererklärung realisiert werden.