Archiv für die Kategorie „Unternehmensberatung“

Lohnt eine Umschuldung?

Mittwoch, 13. Juli 2011

In der Praxis gibt es zwei Arten von Umschuldungen, die recht häufig vorkommen. Zum einen wird in der Praxis in der Regel dadurch eine Ersparnis erzielt, dass man einen bestehenden Kredit durch einen günstigere Form der Finanzierung ablöst. Hierbei wird jedoch eine andere Form der Finanzierung gewählt: Ein in Anspruch genommener Dispo wird durch einen günstigeren Ratenkredit abgelöst. Dies lohnt dann, wenn das Girokonto sich dauerhaft im Soll befindet, da die Zinssätze für einen privaten Dispositionskredit meist deutlich über den Konditionen liegen, die man für einen günstigen Ratenkredit bekommen kann. Aus dieser Ersparnis heraus finanziert sich jäufig schon ein Gutteil der Tilgung, die in den monatlichen Kreditraten enthalten ist und für einen planmäßigen Schuldenabbau sorgt. Dasselbe Prinzip findet auch bei Unternehmen statt, die ihre Finanzierung aus häufig eben diesen Beweggründen neu ausichten, mitunter unter Mithilfe einer unabhängigen Unternehmensberatung. In diesen Fällen werden permanente Inanspruchnahmen der betrieblichen Kontokorrentkreditlinie durch ein mittelfristiges Darlehen abgelöst. Die andere Form der Umschuldung liegt dann vor, wenn sich an der Kreditart nichts ändert und auch im Übrigen im Wesentlichen alles beim Alten bleibt, man jedoch den Kreditgeber schlicht aus Kostengründen wechselt. Häufig geschieht dies in Zusammenhang mit einer langfristigen Immobilienfinanzierung anlässlich des Abschlusses einer neuen mehrjährigen Festzinsvereinbarung. Diese Art der Umschuldung zu einem anderen Kreditinstitut lohnt dann, wenn die Zinsersparnis die mit dem Wechsel verbundenen Kosten, z.B. durch Übertragung der Sicherheiten, übersteigt.

Ratenkredite für Unternehmen

Mittwoch, 22. Juni 2011

Ratenkredite sind nichts für Unternehmen, sondern für Privatkunden und unter gewissen Umständen für Selbstständige. Unternehmen beantragen hingegen Darlehen zur betrieblichen Finanzierung. Der Unterschied liegt insbesondere in den unterschiedlichen Konditionen beider Finanzierungsvarianten. Während Ratenkredite vornehmlich standardisiert vergeben werden, bedarf es bei einem Darlehen einer individuellen Prüfung der Finanzierung durch das jeweilige Kreditinstitut. Für Unternehmen gilt ohnehin die Besonderheit, dass die Bonitätsprüfung auch laufend erfolgt, indem Jahresabschlüsse und betriebswirtschaftliche Auswertungen seitens der Kunden einzureichen sind. Bei Privatkunden ist die laufende Kreditüberwachung in aller Regel durch die laufenden Gehaltseingänge bzw. durch gegebenenfalls automatisch eingehende Nachmeldungen seitens der Schufa erledigt.

Die Besicherung eines Darlehens ist in aller Regel ebenfalls abweichend von einem herkömmlichen Kredit, wie er für Privatpersonen zur freien Verwendung oder zur Anschaffung von Konsumgütern vergeben wird. Grundsätzlich sind die Kreditsicherheiten ebenso wie die Zinssätze im Geschäft mit Firmenkunden Verhandlungssache. Beide Vertragsbedingungen hängen allerdings auch voneinander ab. Je besser ein Darlehen abgesichert ist, desto günstigere Konditionen kann ein Kunde grundsätzlich im Vergleich zu einer ungesicherten Finanzierung erwarten.

Eine Unternehmensberatung, die mit Fragen der betrieblichen Finanzierung eingehend vertraut ist und zudem mit diversen Kreditinstituten zusammenarbeitet, kann durch eine Analyse der bestehenden Kreditverträge und Berücksichtigung der Marktgegebenheiten unter Umständen die Unternehmensfinanzierung nicht unerheblich verbilligen. Die Ersparnis hängt hinsichtlich ihrer Höhe vornehmlich von der Höhe des in Anspruch genommenen Fremdkapitals ab. Bei einer Existenzgründung gilt grundsätzlich, dass sie ebenso wie etablierte Unternehmen gegebenenfalls ein bedeutendes Sparpotenzial ungenutzt lassen, wenn sie sich auf die Inanspruchnahme standardisierter Ratenkredite einlassen.

Befristete Finanzierungen

Donnerstag, 16. Juni 2011

Der klassische Fall einer befristeten Finanzierung ist im Zusammenhang mit einer privaten Baufinanzierung anzutreffen. Streng genommen ist nur die Vereinbarung hinsichtlich der Zinsbindung befristet, so dass gegen Ende der Zinsbindungsfrist eine neue Anschlussfinanzierung in die Wege zu leiten ist. In Abhängigkeit von den Angeboten der bislang finanzierenden Bank und Konkurrenzangeboten kann sich ein Wechsel zu einem anderen Kreditinstitut durchaus nicht unerheblich lohnen. Eine echte Befristung eines Kreditverhältnisses findet in der Praxis demgegenüber recht häufig statt im Kreditgeschäft der Banken mit Firmen- und Geschäftskunden. Ein Wechsel zu einem anderen Kreditinstitut gestaltet sich für diesen Kundenkreis weitaus komplexer, weshalb bei derartigen Überlegungen vielfach eine bankenunabhängige und somit neutrale Unternehmensberatung eingebunden wird.

Finanzielle Engpässe

Freitag, 3. Juni 2011

Sofern Unternehmen bei einer Anschlussfinanzierung zu vertretbaren Konditionen auf Probleme stoßen, besteht in der Regel Konsolidierungsbedarf. Es gilt in diesem Fall, die notwendigen Optionen beispielsweise in Zusammenarbeit mit einer bankenunabhängigen Unternehmensberatung auszuloten. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit, Teile der betrieblichen Finanzierungen zu anderen Banken umzuleiten. Mitunter ist darüber hinaus auch weitere konzeptionelle Arbeit erforderlich, um das finanzielle Gleichgewicht und die Stabilität des Betriebes nachhaltig wiederherstellen zu können. Eine Konsolidierung ist spätestens geboten, wenn es Schwierigkeiten gibt, laufende Kredite zu prolongieren oder wenn dies nur zu deutlich verschlechterten Bedingungen (Zinssätze und/oder Sicherheiten) zu bewerkstelligen ist. In jedem Fall gilt es, die in diesem Szenario deutliche Abhängigkeit von den Kreditbedingungen zu reduzieren, um die Unabhängigkeit zu bewahren.

Null Prozent Eigenkapital

Donnerstag, 26. Mai 2011

Auch mit null Prozent Eigenkapital kann eine Baufinanzierung funktionieren. Eine Vollfinanzierung ist dann darstellbar, wenn die monatliche Belastung aus dem regelmäßig zur Verfügung stehenden Einkommen des Kunden bestritten werden kann. Dies ist angesichts niedriger Zinsen häufig auch dann gegeben, wenn ein Eigenkapitalanteil noch nicht angespart wurde, um ihn in die Finanzierung einbringen zu können. Insbesondere sollte man berücksichtigen, dass eine staatliche Förderung der eigenen vier Wände, beispielsweise durch Wohn-Riester, eine Variante der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge, nicht vorhandenes Eigenkapital quasi ersetzt. Wer diese relativ neue Form der Wohneigentumsförderung nutzen kann und wie hoch die Förderung im Einzelnen ausfällt, hängt von mehreren Kriterien ab. Informieren sollte man sich in jedem Fall. Auch Selbstständige können gegebenenfalls profitieren, wenn sich in Bezug auf ihren rentenrechtlichen Status oder die persönlichen Verhältnisse Änderungen ergeben. Beispielsweise vor einer anstehenden Anschlussfinanzierung wäre ein Termin bei einer unabhängigen Unternehmensberatung hierfür ein guter Zeitpunkt, um seine Möglichkeiten auszuloten.

Wer bekommt einen Ratenkredit?

Freitag, 7. Januar 2011

Ein Ratenkredit wird seitens der Banken nur an vollständig geschäftsfähige Personen vergeben. Minderjährige als nur beschränkt Geschäftsfähige scheiden somit als Kreditnehmer aus. Juristische Personen des Privatrechts sind nicht grundsätzlich als Zielgruppe für Ratenkredite anzusehen, formal spricht jedoch nichts dagegen, dass etwa eine GmbH, vertreten durch den oder die Geschäftsführer, einen Ratenkredit aufnimmt. Häufiger der Fall anzutreffen ist der Fall, dass im Rahmen einer Existenzgründung Teile der zum Geschäftsaufbau benötigten Finanzierung über einen Ratenkredit abgedeckt werden, insbesondere wenn die Existenzgründung nicht durch eine qualifizierte Unternehmensberatung begleitet wird und keine öffentlichen Fördergelder in die Gesamtfinanzierung einfließen.
Neben der Frage der (juristischen) Kreditfähigkeit wird bei einem Antrag auf einen Kredit die (wirtschaftliche) Kreditwürdigkeit eingehend geprüft. Dieses Prinzip betrifft nicht nur Ratenkredite, sondern alle Formen von Finanzierungen, beispielsweise eine Baufinanzierung. Ein Ratenkredit unterscheidet sich von einem langfristigen Darlehen insoweit, als in der Regel keine dinglichen Sicherheiten wie etwa eine Immobilie zur Sicherung der Kreditforderung vereinbart bzw. seitens des finanzierenden Kreditinstituts gefordert werden. Vielmehr wird bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit, auch als Bonität bezeichnet, ein regelmäßiges Einkommen vorausgesetzt, das entsprechend der finanziellen Verpflichtungen des Antragstellers einen hinreichenden Spielraum gewährleistet, um die monatliche Kreditrate zur planmäßigen, störungsfreien Rückführung des Kredits sicherzustellen. Überdies dürfen keine Negativmerkmale aus den Bonitätsunterlagen, insbesondere der Schufa-Auskunft, erkennbar sein, um als kreditwürdig für einen Ratenkredit zu gelten.

Förderdarlehen zur Existenzgründung

Montag, 20. September 2010

Möchte man seine eigene Existenz gründen, kann man beim Bund und den Ländern Darlehen und Zuschüsse beantragen. Den Anfang macht dabei die Beratungsförderung. Sie wird vor der Gründung der Existenz in Anspruch genommen. Die Beratungsförderung wird durch Zuschüsse von den Bundesländern finanziert. Möchte man Informationen dazu haben, wendet man sich z. B. an die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammern und die Förderinstitutionen des Bundeslandes. Für die Beratung nach der Gründung gibt es das Förderprogramm „Gründercoaching Deutschland“. Auch hierfür werden die Fördergelder vom Bund zur Verfügung gestellt. Hat man seine Existenz aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet, gilt im ersten Unternehmensjahr unter diesem Titel ein besonderer Fördersatz.

Neben den Beratungs- und Coaching-Förderprogrammen gibt es die allgemein bekannte Existenzgründungsförderung. Diese wird für die Anschaffungen, die bei der Gründung anfallen, vergeben. Das kann die Einrichtung eines Warenlagers sein, die Hinterlegung einer Kaution oder für Werbemaßnahmen. Alle diese Investitionen, die zu Beginn einer Selbstständigkeit anfallen, werden unterstützt durch Förderdarlehen des Bundes und der Länder. Zu den wichtigsten Darlehen gehören dabei das KfW-Start Geld, das ERP-Kapital für die Gründung und der KfW-Unternehmerkredit.

Um den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern, bieten diese Darlehen verschiedene Konditionen. So kann man zum Beispiel tilgungsfreie Anlaufzeiten wählen, günstige Zinsen oder die teilweise Freistellung von Sicherheiten. Um ein Förderdarlehen zu erhalten, muss man immer einen Antrag bei der Bank oder der Sparkasse stellen.

Auch die Bundesagentur für Arbeit gibt Fördergelder aus. So können Bezieher von Arbeitslosengeld I für die Dauer von 15 Monaten einen Gründungszuschuss beziehen. Die Voraussetzung dafür ist, dass sie durch die die berufliche Selbstständigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden.

Informationen über die Programme des Bundes, der Bundesländer und der Europäischen Union sind in der Förderdatenbank des Bundes zu finden. Bei Beziehern von Arbeitslosengeld II kann es auch vorkommen, dass sie ein sogenanntes Einstiegsgeld erhalten, sie haben allerdings keinen Rechtsanspruch darauf.

Es gibt verschiedene Förderdarlehen. So bietet die KfW Bank für Wiederaufbau Deutschland Existenzgründern sowie Unternehmen aus dem Mittelstand ein Förderdarlehen an, dass ganz klassisch ein langfristiger Kredit aber auch ein innovatives Programm zur Stärkung des Eigenkapitals sein kann. Um gewerblichen oder freiberuflichen Existenzgründern den Kauf eines Unternehmens oder den Erwerb einer tätigen Beteiligung zu fördern, werden Förderdarlehen in Form eines Mikro-Darlehens vergeben. Dieses Mikro-Darlehen ist damit beschränkt auf die Höchstsumme von T € 25 mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren. Bei Bedarf wird eine tilgungs- freie Zeit von 6 Monaten gewährt sowie eine 80 %ige Haltungsfreistellung. Mit dieser Finanzierung werden in der Regel Investitionen und Betriebsmittel finanziert. Dieses Förderdarlehen kann im Übrigen auch im Rahme einer Nebenerwerbstätigkeit beantragen.

Dann gibt es noch Förderdarlehen für das Startgeld und den Unternehmer-Kredit. Sie unterscheiden sich in der Laufzeit und der Höhe des vergebenen Kapitals. Auch die Verwendungszwecke sind bei diesen Förderdarlehen unterschiedlich. Sie können zum Kauf eines Unternehmens verwendet werden, zum Erwerbe einer tätigen Beteiligung oder zur Stärkung der Eigenkapitalbasis.

Unternehmensberatung

Montag, 30. August 2010

 

Ein Unternehmensberater ist ein Dienstleister und Berater für andere Unternehmen. Dabei ist es bei weitem nicht so, dass, wie oft noch angenommen, in einer Unternehmensberatung nur Hochschulabsolventen mit wirtschaftswissenschaftlichen Diplomen beschäftigt sind, sondern ebenso Menschen mit Erfahrung auf einem bestimmten Gebiet. Denn die Unternehmensberatung möchte seinen Kunden eine strategische Beratung in ganz verschiedenen Bereichen anbieten.

Die Unternehmensberatung unterstützt bei allen grundlegenden Fragen der Management- und Organisationsberatung. Sie arbeitet neue personelle Konzepte aus und leistet Beratung in wirtschaftlich schwierigen Phasen wie zum Beispiel bei einer Neu- oder Umstrukturierung. Bei der Beratung eines Klienten unterliegt diese einem bestimmten Prozess, der sich in drei Stufen einteilen lässt. Der Berater schafft sich einen genauen Überblick über die Situation im Betrieb. Daraufhin erstellt er eine Situationsanalyse. Nach diesem ersten Schritt werden die neuen Ziele des Kunden formuliert. Nun kann im dritten Schritt in enger Zusammenarbeit mit dem Klienten die zukunftsorientierte Konzeptentwicklung beginnen.

Den Unternehmensberatern eilt oft ein negativer Ruf voraus. Das liegt nicht nur daran, dass ihre Arbeit keine bestimmte wissenschaftliche Qualifikation voraussetzt, sondern oft wird gerade in den wirtschaftlich wechselhaften Zeiten ein massiver Arbeitsplatzabbau mit einem vorangegangenen Beratungsprozess in direkten Zusammenhang gebracht. Der Fairness halber sollte nicht verschwiegen werden, dass aber auch gerade die Arbeit des Unternehmensberaters dazu führen kann, dass die Personalreduzierung verhindert werden kann. So sollte man hier die von vielen Unternehmensberatungen angebotenen Coachingmaßnahmen nennen, durch die zum Beispiel ganze Belegschaften zu neuer Motivation gelangt sind.

In den Vereinigungen der Unternehmensberater werden Grundsätze für die Beratung in einem Berufs- oder Ehrenkodex umschrieben. Dazu gehören in der Regel die Elemente wie Unabhängigkeit, meint, der Unternehmensberater ist unabhängig von Dritten. Er wird seinen Klienten nicht beeinflussen bei der Entscheidung, welcher Lieferant oder Marktpartner gewählt werden soll. Der Unternehmensberater muss objektiv sein. Er wird alle Chancen und Risiken bei der Beratung mit Objektivität bewerten. Als nächstes Element sei die Kompetenz genannt. Ein Berater wird nur in den Bereichen beraten, in denen er nachweislich Kompetenz erlangt hat. Und zum Schluss gibt es noch das Element der Vertraulichkeit. Es werden keine erworbenen Kenntnisse oder Informationen an Dritte weitergegeben.

Sollte es nachweislich durch falsche Auskünfte des Unternehmensberaters zu Schäden kommen, so kann auf eine Art Produkthaftung bestanden werden. Doch in der Regel ist der Berater nicht oder nur teilweise an der Umsätze des erarbeiteten Konzepts beteiligt. Er kann daher für Ausführungsfehler in der Umsetzung kaum haftbar gemacht werden. Ebenso wenig ist er dafür haftbar zu machen, dass er Ratschläge und Konzeptionen erstellt hat, die auf einer Fehl- oder Falschinformation des Klienten beruhen.

Existenzgründung und Unternehmensberatung

Donnerstag, 12. August 2010

Der Start in die Selbstständigkeit beginnt für den zukünftigen Unternehmer mit der Existenzgründung. Der Existenzgründer sollte sich vor dem Start in die Selbst-ständigkeit einige Fragen stellen, da es für ihn eine komplette Umstellung seiner bisherigen Arbeitsweise bedeuten kann. Er muss über ein hohes Maß an Eigenkompetenz und Disziplin verfügen. Neben der Geschäftsidee und dem Businessplan heißt es, die eigenen finanziellen Mittel zu prüfen. Verfügt der Gründer nicht über ausreichend eigenes Startkapital, wird er Kredite und Fördermittel beantragen müssen. Hält die Geschäftsidee und der Businessplan vor den Kreditgebern stand und hat man sich auf dem Markt ausreichend über Angebot und Nachfrage informiert? Sinnvoll ist es, zum Beispiel Recherchen über das Internet zu machen, um zu erfahren, was die Mitbewerber für Preise für ihre Produkte nehmen und ob es an dem geplanten Standort überhaupt eine Nachfrage des eigenen Produktes gibt. Diese Recherchen sind sehr wichtig, denn sie fließen in den Businessplan ein und dieser ist ein wichtiges Mittel, um Fremdkapital zu erhalten.

Neben diesen organisatorischen Aufgaben kommen auf den Existenzgründer noch ganz andere Anforderungen zu, von denen er wissen muss, ob er ihnen gewachsen ist. Zu Beginn der Selbstständigkeit kann es nicht selten vorkommen, dass man über die bisher gewohnte Arbeitszeit hinaus arbeiten wird. Eine wöchentliche Arbeitszeit von bis zu 60 Stunden bilden hier keine Ausnahme. Dieses kann nur geleistet werden, wenn die Familie hinter einem steht. Es wird immer wieder Rückschläge geben. Nur ein gefestigter Charakter mit ausreichenden Optimismus und Selbstvertrauen wird diese Schwierigkeiten umschiffen können. Die Geschäftsidee muss sich an den Kundenwünschen orientieren und man sollte wissen, wo die eigenen Stärken und Schwächen liegen. Auch wenn das Konzept schon steht, sollte man dieses immer wieder dem Markt anpassen. Daher ist es wichtig, die Markt- und Konkurrenzsituation im Auge zu behalten. Die Überwachung der Einnahmen und Ausgaben ist ebenfalls ein wichtiger Punkt. Nur so behält man den Überblick und kann ersehen, ob man richtig kalkuliert und Gewinn macht. Da man am Anfang auch mal in finanzielle Engpässe geraten, weil man noch nicht über sichere laufende Einnahmen verfügt und zudem noch investieren muss, sollte man über ausreichende finanzielle Rücklagen verfügen. Das Produkt zu haben, reicht alleine nicht aus, um dieses an den Mann zu bringen. Werbung und Akquise sind ein wichtiger Bestandteil, um sich auf dem Markt zu platzieren und an die Kunden zu gelangen. Es ist nicht unmöglich, auch auf einem gesättigten Markt noch Kunden für sich zu gewinnen. Hier kann mit guten Service , guter Beratung und einem freundlichen Umgang mit seinen Kunden überzeugt werden. In Zusammenarbeit mit anderen Betrieben kann man dem Kunden „alles aus einer Hand“ anbieten. Man sollte also den Kontakt zu anderen Unternehmern suchen und diese von einer Kooperation überzeugen können. Wer sich im Handwerk selbstständig macht, sieht sich mit ganz neuen Aufgaben konfrontiert. Neben dem üblichen handwerklichen Geschick ist die Büroarbeit zu erledigen, da ist der Einkauf und Verkauf, die Kalkulation und Organisation. Eventuell möchte man Mitarbeiter beschäftigen. Man muss über soziale Kompetenz verfügen, um seine Mitarbeiter zu motivieren und auch zu delegieren. Wer auf diesem Gebiet noch über Defizite verfügt, kann sich über Schulungen oder auch durch eine Unternehmensberatung entsprechende Hilfe dazu holen.

Förderdarlehen für Unternehmen

Mittwoch, 23. Juni 2010

Die KfW Mittelstandsbank bietet Gründern und mittelständischen Unternehmen ein Förderdarlehen an. Ein Förderdarlehen kann entweder ein klassischer, langfristiger Kredit sein oder aber auch ein innovatives Programm zur Stärkung der Eigenkapitalbasis. Die Angebote zu einem Förderkredit laufen immer über die Hausbank. Also gelten hier die gleichen Grundbedingungen wie bei Bankkrediten.

Ein Förderdarlehen kann ein Mikro-Darlehen sein. Mit diesem werden gewerbliche oder freiberufliche Existenzgründungen und der Kauf eines Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung gefördert. Bei solch einem Mikro-Darlehen liegt der Höchstbetrag bei 25.000,00 Euro mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren. Dabei kann es eine tilgungsfreie Zeit von 6 Monaten geben und eine 80 %igen Haftungsfreistellung. Mit diesem Darlehen werden Investitionen und Betriebsmittel finanziert. Auch wenn dieses Förderdarlehen im Rahmen einer Nebenerwerbstätigkeit beantragt wird, ist das kein Problem. Denn die Förderung steht auch in diesem Fall zur Verfügung. Die Gelder können in der Festigungsphase bis zu 3 Jahren nach Gründung in Anspruch genommen werden.

Ebenso gibt es Förderdarlehen für das Startgeld bei einer gewerblichen oder freiberuflichen Existenzgründung und der Kauf eines Unternehmens sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung. Hier liegt der Höchstbetrag dann bei 50.000,00 Euro und kann eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren haben mit einer tilgungsfreien Zeit bis zu 2 Jahren und einer 80%igen Haftungsfreistellung. Auch mit dem Förderdarlehen für das Startgeld können Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden. Und auch hier gilt: Die Förderung steht auch bei einer anfänglichen Nebenerwerbs- tätigkeit zur Verfügung.

Als nächstes sei hier der Unternehmer-Kredit genannt. Mit ihm werden gewerbliche und freiberufliche Existenzgründungen, der Kauf eines Unternehmens oder Erwerb einer tätigen Beteiligung gefördert. Der Höchstbetrag liegt hier schon bei 5.000.000,00 Euro und das i. d. R. mit einer Laufzeit von bis zu 6/10/15/20 Jahren und einer tilgungsfreien Zeit von bis zu 1/2/3/15 Jahren. Mit ihm werden Festigungs- und Erweiterungsinvestitionen, Betriebsverlagerungen und auch Betriebsmittel finanziert.

Bei einem Förderdarlehen für das Unternehmerkapital gelten dieselben Förderungsbedingungen wie bereits genannt, nur liegt der Höchstbetrag dann bei 500.000,00 Euro bei einer Laufzeit von 15 Jahren und einer tilgungsfreien Zeit von 7 Jahren. Man kann diese Förderung entweder bis

2 Jahre nach Geschäftsaufnahme (ERP-Kapital für Gründung-Baustein 1), als Kapital für Wachstum bei mehr als 2 Jahren aber höchstens 5 Jahren nach Geschäftsaufnahme (Baustein 2) und als Kapital für Arbeit und Investitionen bei mehr als 5 Jahren Markttätigkeit (Baustein 3) erhalten. So ein Darlehen ist ein Nachrangdarlehen. Es müssen dafür keine Sicherheiten gestellt werden. Daher hat es eine eigenkapitalnahe Funktion und verbessert die Bonität. Zusätzlich erleichtert es auch den Zugang zu weiteren Finanzierungsmitteln. Sie sollten sich bei einem unabhängigen Unternehmensberater informieren.