Archiv für die Kategorie „Immobilien“

Immobilie als Wertanlage

Donnerstag, 28. April 2011

Eine Immobilie ist eine gute Wertanlage. Man erhält mit ihr was Handfestes, anders als zum Beispiel bei der Akte, wo das Geld nur in abstrakter Form vorliegt. Doch nicht jede Immobilie erweist sich immer als gute Investition. Man sollte sich im Vorwege genau über den Zustand und die Lage informieren. Wie ist die Immobilie an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden? Wann wurde sie das letzte Mal modernisiert? Der Wert einer Immobilie hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab und unterscheidet sich zudem auch noch durch die Verwendung der Immobilie.

Um die Suche nach einer passenden Immobilie nicht unnötig zu verlängern, sollte man sich über die wesentlichen Kriterien wie Größe des Hauses, Anzahl der Zimmer oder Art des Hauses bereits Gedanken gemacht haben. So lässt sich die Suche besser eingrenzen und man kommt schneller zum Ziel. Natürlich spielt der Preis als Suchkriterium dabei auch eine wichtige Rolle. Ganz speziell beim Kauf einer privat genutzten Immobilie, also dem Eigenheim, sollte man sich vorher fragen, welcher Typ Haus für einen überhaupt in Frage kommt. Spielen z. B. bei einer gewerblichen Immobilie auch noch Lage und Infrastruktur eine wichtige Rolle, kommt es bei der Privatimmobilie in erster Linie auf den persönlichen Geschmack an.

Eine Immobilie kann ein gutes Renditeobjekt sein. So kann man zum Beispiel in eine Wohnimmobilie investieren. Man bewohnt diese dann nicht selber, sondern vermietet oder verpachtet diese. Oder man investiert in eine Gewerbeimmobilie wie zum Beispiel einem Bürogebäude, eine Biogasanlage oder auch in einen Immobilienfonds. Was für den einzelnen die passende Investition ist, muss jeder selbst herausfinden. Wer sich nicht gut genug auskennt, der sollte vor einer Investition in eine Immobilie eine Beratung in Anspruch nehmen. So kann die präferierte Anlageform gefunden werden. Auch auf eine steuerliche Beratung, so wie, wenn nötig, auf eine juristische, sollte man nicht verzichten. So befindet man sich auf der sicheren Seite und weiß, eine gute Investition getätigt zu haben.

Als eine Form der Altersvorsorge gewinnt die Investition in eine Immobilie immer mehr an Bedeutung. Und dabei lockt nicht nur die gute Rendite des Wohneigentums, sondern auch die Tatsache, dass man zudem noch Fördermittel von Staat erhält, die die Baufinanzierung unterstützen. Es handelt sich dabei um die sogenannte Wohnriester-Förderung. Wer bereits Kapital mit einer Riesterrente angespart hat, kann dieses vorzeitig für die Immobilienfinanzierung entnehmen. Die staatlichen Förderungszulagen gehen dabei nicht verloren. Also erhält man dadurch die Möglichkeit, bereits vor Erreichen der Rente vom angesparten Rentenkapital zu profitieren.

Für welche Form der Immobilienanlage man sich entscheidet, hängt von den Wünschen und Zielen des Anlegers ab. Vielleicht möchte er sein Kapital direkt nur in eine Immobilie investieren oder doch lieber in einem Fonds „streuen“. Um die Vor- und Nachteile jeder Anlagemöglichkeit bewerten zu können, sollte eine Analyse der Präferenzen stattfinden Nur so erhält man dann die Rendite, die man sich erhofft hat.

Wie lange dauert eine Baufinanzierung?

Freitag, 25. März 2011

Eine Darlehensaufnahme für eine private Hausfinanzierung umfasst in der Regel einen sehr langen Zeitraum von bisweilen über 40 Jahren. Dies ergibt sich vor allem aus der hohen Darlehenssumme, die es zu tilgen gilt. Die Mindesttilgung, die Kreditinstitute bei Darlehen für eine Immobilienfinanzierung voraussetzen, beläuft sich auf jährlich 1 Prozent, allerdings zuzüglich ersparter Zinsen. Ohne die Tilgung ersparter Zinsen beliefe sich der Darlehenszeitraum bei einer jährlichen Tilgung von einem Prozent des Darlehensbetrages auf 100 Jahre. Die ersparten Zinsen erhöhen jedoch die Tilgungsleistung: Dadurch, dass die Darlehensrate während der Dauer der Festzinsbindung konstant bleibt, sinkt der Zinsanteil mit jeder geleisteten Tilgung. Der Zinsanteil sinkt deshalb, weil sich die noch offene Darlehensschuld, die Bemessungsgrundlage für die Zinsberechnung, mit jeder Tilgungsleistung reduziert.
Dadurch, dass bei einem Annuitätendarlehen, der klassischen Finanzierungsvariante für eine Immobilie, die ersparten Zinsen nicht die Darlehensrate reduzieren, sondern gewissermaßen durch zusätzliche Tilgungsanteile ersetzt werden, bleibt die Darlehensrate konstant. Der in der Darlehensrate enthaltene Tilgungsanteil steigt sukzessive an; die Tilgung der ausstehenden Darlehensvaluta erhöht sich mit jeder Darlehensrate, und zwar absolut und prozentual. Dies beschleunigt die Tilgung der Baufinanzierung und führt zu einer deutlich schnelleren Entschuldung, als es eine Tilgung von jährlich einem Prozent vermuten lässt. Die Wirkungsweise einer höheren Tilgung lässt sich für unterschiedliche Zinssätze mit einem Baufinanzierungsrechner kostenlos und einfach ermitteln.

Riester lohnt

Montag, 21. März 2011

Riester lohnt als sichere und lukrative Möglichkeit, staatlich gefördert eine zusätzliche private Altersvorsorge zu betreiben. Die Förderung vollzieht sich bei der Riester-Rente durch staatliche Zuschüsse in Form einer Altersvorsorgezulage, die allen Rentenversicherungspflichtigen und Beamten zusteht, des Weiteren deren Ehegatten, falls diese nicht selbst zum förderberechtigten Personenkreis zählen, sowie durch steuerliche Vergünstigungen durch die Berücksichtigung der Beiträge zur Riester-Rente als Sonderausgaben im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung. Kinderzulagen sorgen für eine höhere staatliche Förderung, entsprechend für eine höhere Förderquote bezogen auf die eigenen Beiträge. Die Riester-Rente ist somit insbesondere für Familien eine reizvolle Möglichkeit, für den Ruhestand vorzusorgen.
Die Förderquote, das Verhältnis von staatlicher Förderung zu geleisteten Eigenbeträgen, ist darüber hinaus für Bezieher eines vergleichsweise geringen Einkommens besonders attraktiv. Die staatlichen Altersvorsorgezulagen sorgen im schlimmsten Fall zumindest für eine garantierte Mindestrendite. Altersvorsorgevermögen, das aus geförderten Beiträgen angespart wurde, ist zudem pfändungssicher und als sogenanntes Schonvermögen grundsätzlich dem Zugriff der Sozialbehörden entzogen. Das Vermögen kann vollständig verwendet werden zum Erwerb eines selbstgenutzten Eigenheims oder einer Eigentumswohnung bzw. zur Ablösung einer hierfür restlich bestehenden Baufinanzierung. Auch die Nutzung der Zulagen zur schnelleren Tilgung einer privaten Immobilienfinanzierung ist möglich mit Hilfe von“Wohn-Riester“.

Was versteht man unter dem Begriff „Immobilie“?

Mittwoch, 16. März 2011

Was versteht man unter dem Begriff „Immobilie“? Allgemein definiert ist die Immobilie ein Grundstück oder Bauwerk. Sie gilt als „unbewegliches Sachgut“. Da Immobilien in der Regel auf einem dazugehörigen Grundstück stehen und Boden als nicht vermehrbares Gut gilt, ist eine Immobilie eine sehr gute Geldanlage. Vorausgesetzt, sie erfüllt gewisse Kriterien. So ist der Zustand der Immobilie genauso wichtig wie der Ort, an dem sie steht. Alte Immobilien, die nicht dem neuesten Energiestandard entsprechen, haben natürlich einen geringeren Wert, als das neue Energiesparhaus. Wer eine alte Immobilie erwirbt, muss für die Wertsteigerung zunächst Geld investieren. Auch eine Immobilie, die unter Denkmalschutz steht und noch saniert werden muss, mag zwar in der Anschaffung günstig sein, doch unterliegt die Sanierung und Renovierung gesetzlichen Bestimmungen, die wiederum zu hohen Investitionskosten führen können. Ist eine Immobilie gut gelegen, meint man einen guten Anschluss an die örtliche Infrastruktur. Dies zeichnet sich durch eine gute Anbindung an die öffentlichen Verkehrsnetze sowie die Erreichbarkeit von Ärzten, Schulen und Geschäften aus. Eine Immobilie mit einer guten Infrastruktur hat einen höheren Wert, als die abgelegene Immobilie auf dem Land, die schwer zu erreichen ist. Die Lage ist der entscheidende Faktor.

Die meisten Menschen erwerben eine Immobilie mit dem Ziel, darin zu wohnen und sie bis zum Erreichen der Rente abgezahlt zu haben, um im Ruhestand mehr Geld von der Rente zur Verfügung zu haben. So spart man bereits vorher die Miete und hat die Freiheit, in seinen eigenen vier Wänden zu „walten und gestalten“ wie es einem gefällt. Man ist unabhängig von Vorschriften eines vermeintlichen Vermieters und seinen Mieterhöhungen. Das Geld, das vorher dem Vermieter zu Gute kam, wird dadurch vom ersten Monat in die eigene Zukunft, sprich Ruhestand, investiert. Es hört sich wohl für jeden nach einer guten Altersvorsorge an, wenn man weiß, dass man als Rentner keine Miete mehr zu zahlen hat.

Entscheidet man sich für den Kauf einer Wohnimmobilie, muss man allerdings nicht zwangsläufig selber darin wohnen. Man kann diese auch zunächst vermieten. Das bietet einem neben steuerlichen Vorteil, dass man die Kreditzinsen als Aufwand bei der Steuererklärung geltend machen kann, zudem noch die Möglichkeit, dass man den Abtrag für das Haus oder die Wohnung meist bis zu 100% vom Mieter erhält und somit keinen finanziellen Mehraufwand für den Ankauf der Wohnimmobilie hat. Kommt man dann ins Alter, in dem man sich zur Ruhe setzen möchte, kann man die Wohnimmobilie, die dann im besten Fall schon abgezahlt ist, für sich selber nutzen.

Hat man eine Immobilie konkret ins Auge gefasst, sollte man diese, auch wenn sie zunächst attraktiv erscheint, nicht vorschnell zum Kauf übergehen. Zunächst sollte man sich über den Marktwert der Immobilie informieren. So vermeidet man, dass man nicht zu viel zahlt. Für den Unerfahrenen ist die Bewertung einer Immobilie nicht einfach, wenn gar unmöglich. Man kann sich zwar in den örtlichen Zeitungen einen Überblick über angebotene Vergleichsimmobilien schaffen, allerdings sagt der angebotene Kaufpreis nicht alles über das Objekt aus. Hat man also ein ernstes Kaufinteresse, sollte man den Fachmann hinzuziehen. So kann man einen Gutachter mit der Bewertung der ausgesuchten Immobilie beauftragen oder man macht sich bei Immobilienmaklern vor Ort kundig. Wichtig ist natürlich die Immobilienfinanzierung. Die Baufinanzierung ohne Eigenkapital ist heute durchaus auch üblich. Der unabhängige Finanzberater in Ihrer Nähe berät Sie ausführlich zu diesen Themen.

Immobilien

Dienstag, 8. März 2011

Was versteht man unter dem Begriff „Immobilie“? Allgemein definiert ist die Immobilie ein Grundstück oder Bauwerk. Sie gilt als „unbewegliches Sachgut“. Da Immobilien in der Regel auf einem dazugehörigen Grundstück stehen und Boden als nicht vermehrbares Gut gilt, ist eine Immobilie eine sehr gute Geldanlage. Um die richtige Immobilie zu finden, kann man viele Wege gehen. So kann man sich im Anzeigenteil der heimischen Lokalzeitung umschauen, die vielzähligen Internetseiten durchforsten oder sich ein Maklerbüro suchen. Dabei macht es auch keinen Unterschied, für welchen Zweck die Immobilie gedacht ist. Ob ein privates Kaufinteresse besteht oder die Immobilie gewerblich genutzt werden soll, spielt keine Rolle. Man kann aus einer Vielzahl an Angeboten das „Beste“ für sich rausfinden. Bei gemieteten Immobilien müssen Sie i.d.R. eine Mietkaution hinterlegen.

Investiert man in eine Immobilie in der Form, dass man sie dann als Renditeobjekt nutzt, kann man durch den Kauf steuerliche Vorteile erlangen. Dies und die Tatsache, dass die Investition in einen Sachwert eine durchaus vernünftige und handfeste Angelegenheit ist, ergeben ein klares Pro für den Kauf einer Immobilie. Allerdings sollte man sich der Langfristigkeit dieser Finanzierung immer bewusst sein, sonst kann dies zu einem Nachteil werden. Denn nur der, der über lange Zeit auf liquide Mittel, sprich sein in die Immobilie gebundenes Geld, verzichten kann, nur für den wird sich die Geldanlage nicht als Nachteil herausstellen. Es ist daher auch in keinem Fall sinnvoll, sämtliche Geldmittel in ein langfristiges Projekt zu investieren. Auf Langfristigkeit angelegt ist allerdings die Geldanlage in eine Immobilie und daher eignet sie sich auch eher in ihrer Verwendung als Altersvorsorge.

Hat man eine Immobilie mittels einer Finanzierung erworben, muss man sich, wie bereits erwähnt, darüber im Klaren sein, das es sich dabei um ein langfristiges Projekt handelt. Daher sollte man im Vorwege sehr genau kalkulieren und sich seiner eigenen finanziellen Möglichkeiten bewusst sein. Um eine optimale Finanzierung zu erhalten, sollte der Kreditnehmer daher seine individuellen Rahmenbedingungen festlegen. Durch die Ermittlung der Höhe des Eigenkapitals, die Dauer der Zinsbindungsfrist oder die Höhe und Art der Tilgung kann man bereits die Finanzierung in ihrer groben Form umreißen. Bei den Verhandlungen kann es nie schaden, sich die Möglichkeit von Sondertilgungen vorzubehalten. So kann man flexibler zurückzahlen und schneller tilgen. Die Höhe der Raten kann bei der Hinzunahme von Sondertilgungsrecht ruhig etwas niedriger ausfallen, denn durch die Extrazahlungen fängt man das wieder auf. So bleibt man finanziell flexibel. Sondertilgungen kann man in der Regel nur einmal im Jahr vornehmen, spätestens bis zum Jahresende.

Nicht nur die richtige Baufinanzierung ist übrigens beim Erwerb einer Immobilie wichtig, sondern natürlich auch die Auswahl der Immobilie selber. So ist der Zustand der Immobilie genauso wichtig wie der Ort, an dem sie steht. Ältere Immobilien, die nicht dem neuesten Energiestandard entsprechen und in die noch investiert werden muss, haben natürlich einen geringeren Wert, als das neue Energiesparhaus. Auch eine Immobilie, die unter Denkmalschutz steht und noch saniert werden muss, mag zwar in der Anschaffung günstig sein, doch unterliegt die Sanierung und Renovierung gesetzlichen Bestimmungen, die wiederum zu hohen Investitionskosten führen können. Für eine richtige Bewertung einer Immobilie benötigt man Erfahrung. Es reicht dabei auch nicht aus, sich einen Überblick in den örtlichen Zeitungen zu verschaffen. Die dort angebotenen Kaufpreise sagen nichts über das Objekt an sich aus. Wer also ein ernsthaftes Kaufinteresse hat und bereits eine bestimmte Immobilie ins Auge gefasst hat, sollte einen Fachmann hinzuziehen. Hierfür gibt es Gutachter oder man fragt den Immobilienmakler vor Ort.

Immobilien in Spanien

Donnerstag, 3. März 2011

Der Immobilienmakler Altea Villas vermittelt erfolgreich seit 1998 Luxusimmobilien in Spanien an der Costa Blanca und Costa del Sol. Zum Angebot gehören luxuriöse Villen, imposante Anwesen, Appartements in exklusiven Wohnanlagen, Fincas sowie Baugrundstücke in den besten Lagen, größtenteils mit Meerblick und gehobener Ausstattung. Nachdem sich der Immobilienmarkt in Spanien bereinigt hat, sind die früher überteuerten Immobilien nun wieder auf einem normalen Niveau. Das gesündeste Klima auf der ganzen Welt ist nachweislich das an der Costa Blanca. Viele Krankheiten wie z. B. Allergien, Rheuma und Erkrankungen der Atemwege können gelindert werden. 300 Sonnentage im Jahr sind Balsam für die Seele. Auch das milde Klima an der Costa del Sol im Süden Spaniens spricht für sich.

Immobilienrente

Mittwoch, 2. März 2011

Eine interessante Möglichkeit, ihre selbstgenutzte Wohnimmobilie in die private Altersvorsorge einzubinden, besteht für Ruheständler über eine sogenannte Immobilienrente. Hierbei wird durch hierauf spezialisierte Kreditinstitute eine Umkehrhypothek gewährt. Hierdurch erhalten die Eigentümer, ohne dass das lebenslange Wohnrecht irgendwelche Einschränkungen erfährt, regelmäßige Zahlungen in gleichbleibender Höhe, gewissermaßen eine zusätzliche Rente. Das zugrunde liegende Darlehen wird bei Tod des letzten Eigentümers oder im Zuge eines vorzeitigen Verkaufs der Immobilie aus dem Verkaufserlös getilgt.
Da während der Laufzeit der Immobilienrente und des zugehörigen Darlehensvertrages keinerlei Zahlungen von den Eigentümern zu leisten sind, spielt die Kreditwürdigkeit der Antragsteller keine Rolle. Vielmehr wird lediglich auf den Wert der Immobilie abgestellt, woraus sich in Verbindung mit dem Lebensalter zu Beginn der Umkehrhypothek die Höhe der darstellbaren Finanzierung und damit die anhand versicherungsmathematischer Grundsätze ermittelte Höhe der Immobilienrente ergibt.
Das Risiko des kreditgebenden Instituts besteht darin, dass der Verkaufserlös der Wohnimmobilie bei vertraglicher oder vorvertraglicher Fälligkeit nicht ausreicht, das Darlehen vollständig zu tilgen. Entsprechend ergibt sich für die Nutzbarkeit einer selbstgenutzten Wohnimmobilie die Einschränkung, dass diese lastenfrei oder annähernd frei von Lasten Dritter sein muss. Eine ursprünglich aufgenommene Baufinanzierung sollte somit zu Beginn der Immobilienrente bzw. bei Valutierung der Umkehrhypothek bereits vollständig getilgt sein. Nicht zu verwechseln mit der Immobilienrente ist die Eigenheimrente. Letzteres ist die offizielle Bezeichnung für “Wohn-Riester“.

Bausparförderung

Freitag, 14. Januar 2011

Die Bausparförderung stellt seit langer Zeit eine staatliche Hilfestellung bei der Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums dar. Aktuell bestehen drei Förderinstrumente im Zusammenhang mit Bausparen.
Zum Einen besteht die Möglichkeit, durch die Anlage von Vermögenswirksamen Leistungen (VL) in einem Bausparvertrag im Rahmen geltender Einkommensgrenzen die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage zu erhalten. Zum Zweiten wird, ebenfalls unter Berücksichtigung von Einkommensgrenzen und unter der Maßgabe einer wohnwirtschaftlichen Verwendung, die staatliche Wohnungsbauprämie gewährt. Zum Dritten kann auch Riester genutzt werden: Es sind diverse Bauspartarife entsprechend den Bestimmungen des Eigenheimrentengesetzes zertifiziert worden. Entsprechend kann die private Baufinanzierung bzw. Immobilienfinanzierung durch Abschluss eines speziellen Darlehens, das landläufig als Wohn-Riester bekannt ist, durch die staatliche Förderung in Form von Altersvorsorgezulagen und Sonderausgabenabzug deutlich günstiger im Vergleich zu einer Baufinanzierung ohne staatliche Förderung gestaltet werden.

Immobilien für die Altersvorsorge

Montag, 10. Januar 2011

Eine interessante Möglichkeit, ihre selbstgenutzte Wohnimmobilie in die private Altersvorsorge einzubinden, besteht für Ruheständler über eine Immobilienrente. Hierbei wird durch hierauf spezialisierte Kreditinstitute eine sogenannte Umkehrhypothek gewährt. Der oder die Eigentümer erhalten, ohne dass das lebenslange Wohnrecht irgendwelche Einschränkungen erfährt, regelmäßige Zahlungen in gleichbleibender Höhe, gewissermaßen eine zusätzliche Rente. Das zugrunde liegende Darlehen wird bei Tod des letzten Eigentümers oder im Zuge eines vorzeitigen Verkaufs der Immobilie aus dem Verkaufserlös getilgt.
Da während der Laufzeit der Immobilienrente und des zugehörigen Darlehensvertrages keinerlei Zahlungen von den Eigentümern zu leisten sind, erübrigt sich auch die Bonitätsfrage. Dies bedeutet, dass die sonstigen Vermögensverhältnisse ebenso wie die Einkommensverhältnisse grundsätzlich keine Rolle spielen. Vielmehr wird lediglich auf den Wert der Immobilie abgestellt, woraus sich in Verbindung mit dem Lebensalter zu Beginn der Umkehrhypothek die Höhe der darstellbaren Finanzierung und damit die anhand versicherungsmathematischer Grundsätze ermittelte Höhe der Immobilienrente ergibt.
Das Risiko des kreditgebenden Instituts besteht darin, dass der Verkaufserlös der Wohnimmobilie bei vertraglicher oder vorvertraglicher Fälligkeit nicht ausreicht, das Darlehen vollständig zu tilgen. Entsprechend ergibt sich für die Nutzbarkeit einer selbstgenutzten Wohnimmobilie die Einschränkung, dass diese lastenfrei oder annähernd frei von Lasten Dritter sein muss. Eine ursprünglich aufgenommene Baufinanzierung sollte somit zu Beginn der Immobilienrente bzw. bei Valutierung der Umkehrhypothek bereits vollständig getilgt sein.

Immobilien nach Nutzung unterscheiden

Dienstag, 4. Januar 2011

Immobilien werden nach ihrer Nutzung unterschieden. Es gibt Gewerbeimmobilien, die so genannt werden, weil sie überwiegend oder ausschließlich für gewerbliche Zwecke genutzt werden. Das können Bürogebäude, Banken, Ämter oder ähnliche Gebäude sein. Sie dienen niemals dem Wohnzweck und die Verwendung liegt in der Ausübung eines Gewerbes. Dabei kann es auch vorkommen, dass nicht das gesamte Gebäude, sondern nur ein Teil des Gebäudes dem gewerblichen Zweck dient. Denn eine Immobilie kann natürlich auch mehreren Zwecken dienen. Als Beispiel: auf dem Bauernhof wird in der Regel gearbeitet und gewohnt. Also wird ein Gebäudeteil gewerblich der andere privat beansprucht. Oder jemand bietet in seinem Haus eine Ferienwohnung an. Auch hier unterteilt sich dann das Gesamtgebäude in einen gewerbliche und einen privaten Teil.

Dann gibt es Sozialimmobilien. In ihnen findet die Betreuung von Kranken und Hilfsbedürftigen statt. Dazu gehören Pflege- und Altenwohnheime genauso wie das Kinder- oder Obdachlosenheim. Im engeren Sinne ist die Sozialimmobilie auch eine Gesundheitsimmobilie, wenn in ihr alte, behinderte, pflegebedürftige und schwerstkranke Menschen behandelt werden. Darunter fallen Krankenhäuser und Kliniken.

Bahnhöfe, Kraftwerksgebäude oder auch Hotels gehören zu den Spezialimmobilien. Sie wurden für eine ganz spezielle Nutzung errichtet. Und Immobilien, die nur dem reinen Wohnzweck dienen, werden als Wohnimmobilien bezeichnet.

Der Eigentumsübergang einer Immobilie ist ganz klar geregelt und erfolgt über drei Schritte. Der erste Schritt ist die Erstellung eines notariell beurkundeten Kaufvertrages. Im zweiten Schritt muss die Einigung über den Eigentumsübergang notariell beurkundet werden und im dritten Schritt wird der neue Eigentümer in das Grundbuch eingetragen. Im Falle einer Immobilienfinanzierung ist es üblich, dass sich der Kreditgeber mit ins Grundbuch eintragen lässt. Dieser Eintrag sichert ihn gegen das Risiko des Forderungsausfalles ab. Sollte der Kreditnehmer das Darlehen nicht weiter bedienen können, steht es dem Kreditgeber durch diesen Eintrag frei, die Immobilie zum Beispiel zu versteigern. Übrigens kann man sowohl von Immobilien- als auch von Baufinanzierung sprechen!

Immobilien gelten allgemein als eine gute Wertanlage. Man erhält durch den Erwerb einer Immobilie etwas Handfestes, ganz im Gegensatz zum Beispiel zu einer Aktie, bei der das Kapital zunächst nur auf einem Stück Papier vorhanden ist. Bei einer Immobilie kann man außerdem sicher sein, dass ihr Wert nicht durch Spekulation beeinflusst werden kann. Ausschlaggebend für eine gute Bewertung einer Immobilie ist deren Standort, Zustand und Anbindung an die Infrastruktur. Wobei die Anbindung an die Infrastruktur bei einer Gewerbeimmobilie wichtiger sein wird, als bei einem Landsitz, der gerade durch Abgeschiedenheit und gute Lage im Grünen überzeugt. Es kommt bei einer Bewertung also immer darauf an, welchen Zweck die Immobilie verfolgt.