Rentenanpassungsprüfung

Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten stellen in aller Regel nicht das Kerngeschäftsfeld einer Unternehmensberatung dar. Dies ist im Zweifel den jeweiligen staatlichen Stellen vorbehalten. Dennoch kann es durchaus Sinn machen, im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtungsweise externe Expertise einzuholen, wenn es um Pflichten seitens des Arbeitgebers sowie um kostengünstige und unbürokratische Handlungsoptionen geht.

Ein solcher Fall betrifft beispielsweise die Betriebliche Altersvorsorge. Neben dem Vorzug einer Sozialabgabenersparnis und einer unter sonst gleichen Umständen erhöhten Motivation der Belegschaft verbunden mit einer geringeren Mitarbeiterfluktuation und gesteigerten Attraktivität des jeweiligen Unternehmens als Arbeitgeber bringt diese einen nicht unerheblichen Nachteil in Form von Verwaltungsaufwand mit sich.

Dieser lässt sich dadurch minimieren, dass man als Partner für die bAV lediglich Unternehmen mit hoher Expertise und qualitativ hochwertigen Produkten auswählt. Hierzu zählt als Indikator eine Haftungsfreistellungserklärung gegenüber dem Arbeitgeber im Falle vorzeitig beendeter Verträge. Potenzielle Lücken in der Finanzierung sind für das Unternehmen somit nicht gegeben. Renommierte Adressen haben zudem als besonderen Vorzug in ihren vertraglichen Bestimmungen eine garantierte automatische Rentenerhöhung zugunsten der im Ruhestand befindlichen Mitarbeiter enthalten. Diese erspart die ansonsten gesetzlich vorgeschriebene und mit Aufwand verbundene, seitens des Arbeitgebers durchzuführende Rentenanpassungsprüfung.

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