Eine klassische Baufinanzierung ist nicht selten durch Verzögerungen beim Baufortschritt gekennzeichnet. Dies kostet Zeit, Nerven und Geld. Letzteres lässt sich insbesondere durch Bereitstellungszinsen quantifizieren, die viele Banken dem Kunden in Rechnung stellen. Dies betrifft zugesagte Darlehensmittel, die noch nicht abgerufen werden. Bei einer Verzögerung des Hausbaus ist dies unmittelbar die Folge, da die Rechnungen für die jeweiligen Gewerke noch ausstehen. Da der Kunde von vorn herein den Baufortschritt und das diesbezügliche Risiko schlecht übersehen kann, bleibt nur die Möglichkeit, die einzelnen Angebote für die Finanzierung nicht nur hinsichtlich der Zinssätze zu vergleichen, sondern auch bezüglich der vertraglichen Regelungen für die Berechnung von Bereitstellungszinsen. Einige Banken verzichten grundsätzlich hierauf, andere haben zumindest großzügige Regelungen hinsichtlich einer Karenzzeit. Kostenmäßig schlagen Bereitstellungszinsen mit ungefähr 0,25 Prozent p.a. zu Buche. Den Umstand, dass Bereitstellungszinsen nicht Bestandteil des gesetzlich vorgeschriebenen Effektiven Jahreszinses sind, sollten auch Unternehmen bedenken. Bei betrieblichen Finanzierungen sind die Kostenbestandteile grundsätzlich nicht anders geartet im Vergleich zu einer privaten Finanzierung. Im Falle einer Begleitung durch eine Unternehmensberatung, die mit mehreren Kreditinstituten zusammenarbeitet, lässt sich auf diese Weise gegebenenfalls in dieser Hinsicht ein Verhandlungsspielraum hinsichtlich der angebotenen Konditionen ausloten.