Versicherungen nach Fertigstellung des Bauvorhabens
Nachfolgend werden die zuvor kurz beschriebenen Versicherungen nach Fertigstellung des Bauvorhabens kurz beschreiben:
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn es sich um ein vermietetes Haus (Ein- oder Mehrfamilienhaus) oder ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung (Mehr als drei Wohnräume) handelt. Weiter tritt diese Versicherung auch die Schäden, die Sie als Eigentümer eines unbebauten Grundstücks erleiden.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt Sie vor folgende Schäden:
=> Bauliche Mängel des Hauses
=> Glatteis (Vernachlässigung der Streupflicht)
=> Herabfallende Ziegel
=> Mangelhafte Beleuchtung
=> Unfälle aufgrund zu stark gebohnerter Treppen
=> Vernachlässigung der Instandhaltungsarbeiten (z.B. Heizungsanlage)
Privat-Haftpflicht-Versicherung
Die Privathaftpflichtversicherung schützt Immobilienbesitzer nach der Bauzeit vor Schäden, die Dritte in Ihrem Haus oder auf Ihrem Grundstück erleiden.
Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie als Immobilienbesitzer vor folgenden Schäden:
=> Unfälle im oder vor dem Haus
=> Unfälle aufgrund unzureichender Beleuchtung
=> Unfälle aufgrund fehlender Reinigung auf Gehwegen oder Zufahrten
Wohngebäude-Versicherung
Die Wohngebäudeversicherung soll gegen die drei Hauptrisiken (Feuer, Leitungswasser und Sturm) ausreichenden Schutz bieten. Sie schützt vor Schäden am Wohngebäude einschließlich fester Einbauten wie Küchen oder Schränke. Weiter kann auch anderes Zubehör auf dem Grundstück in die Wohngebäudeversicherung aufgenommen werden.
Die Wohngebäudeversicherung schützt vor folgenden Schäden:
=> Feuerversicherung: Brand-, Blitzschlag- und Explosionsschäden
=> Sturmversicherung: Sturm- und Hagelschäden
=> Leitungswasserversicherung: Rohrbruch- und Frostschäden
Elementarschadenversicherung
Die Elementarschadenversicherung ist eine Ergänzung zur Wohngebäude- versicherung. Sie schützt vor folgende Schäden:
=> Lawinen
=> Erdbeben, Erdrutsch und Erdsenkung
=> Überschwemmungen
=> Schneedruck
Hausrat-Versicherung
Die Hausratversicherung schützt den Haus- oder Wohnungseigentümer nach Einzug. Versichert sind Schäden am beweglichen Inventar eines Hauses oder einer Wohnung. Somit ersetzt die Hausratversicherung beschädigte, zerstörte oder entwendete Gegenstände des Hausrats.
Die Hausratversicherung schützt vor Schäden, die entstehen durch:
=> Feuer, Blitzschlag, Explosion
=> Einbruchdiebstahl
=> Raub, Vandalismus nach einem Einbruch
=> Leitungswasser, Sturm und Hagel
Glasbruch-Versicherung
Die Glasbruchversicherung (oder auch: Haushalt-Glasversicherung) kann als zusätzliche Versicherung zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden. Sie schützt vor Glasbruchschäden an der Mobilarverglasung sowie an den mit dem Gebäude fest verbundenen Verglasungen.
Grundsätzlich sind Fensterscheiben und Glastüren auch in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Dies aber nur gegen klassische Gefahren wie beispielsweise Feuer und Sturm. Nicht aber gegen sonstige Bruchschäden.
Gewässerschaden-Haftpflicht-Versicherung
Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung schützt vor Schäden, die durch das Auslaufen oder Umfallen von Wasserbehältern, die nicht mit dem Rohrsystem verbunden sind, entstehen können. Hierzu gehören beispielsweise Eimer, Schüsseln, Tanks, usw.
Wenn man bedenkt, dass ein Liter Öl im Ernstfall eine Million Liter Grundwasser verunreinigen kann, kann einem Angst und Bange werden.
Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung schützt den Hauseigentümer vor folgende Schäden auf:
=> Leckwerden eines Öltanks
=> Ölabsickerung ins Erdreich oder Grundwasser
=> Entsorgung des verseuchten Bodens
=> Sanierungsmaßnahmen wie Ausbaggern oder Abtransport
=> Auslaufen oder Überlaufen eines Öltanks
Rechtsschutz-Versicherung
Bei Neuabschluss einer Rechtsschutzversicherung ist in den meisten Fällen mit einer Wartezeit von 3 Monaten zur rechnen. Übernehmen tut diese Versicherung die Anwalts- und Verfahrenskosten. Daher ist diese Versicherung immer dann sinnvoll, wenn Sie selbst geschädigt sind und einen Schadensersatzanspruch geltend machen wollen. Jedoch ist genau zu prüfen welche Kosten die Rechtsschutzversicherung trägt, da nicht jede Streitigkeit rechtsschutzversichert ist.
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