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Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über unsere aktuellen Berichte:

4Familien- oder Verwandtendarlehen
4Vorfälligkeitsentschädigung
4Bausparen boomt

Familien- oder Verwandtendarlehen
Immer häufiger kommt der benötigte Eigenkapitalanteil für ein geplantes Bau- oder Kaufvorhaben aus der eigenen Familie oder aus dem Bekanntenkreis. Insbesondere gilt dies für junge Baufamilien, die bislang noch kein Eigenkapital zur Seite legen konnten. Somit sind die meisten Bauherren oder Immobilienerwerber auf die finanziellen Mittel aus der eigenen Familie oder den Bekanntenkreis angewiesen. Denn bei den meisten Banken ist ein gewisser Eigenkapitalanteil fester Bestandteil und somit Grundvoraussetzung für die Genehmigung der Baufinanzierung.
Vorteil des Familien- oder Verwandtendarlehens ist, dass es billiger ist und nicht ins Grundbuch eingetragen wird. Daher fallen auch keine Nebenkosten und Bearbeitungsgebühren an.
Die Höhe des Familiendarlehens sollte ca. 10 - 20% der Gesamtinvestitions- höhe ausmachen. Denn dieser Anteil wird üblicherweise von den Banken als Eigenkapitalanteil verlangt. Ein weiterer Vorteil des Familien- oder Verwandtendarlehens für die Bauherren oder Immobilienerwerber ist, dass man es jederzeit zurückzahlen kann und nicht mit einer Vorfälligkeits- entschädigung rechnen muss, wie es bei den Banken allgemein üblich ist. Zu beachten ist, dass selbst ein Familien- oder Verwandtendarlehen schriftlich festgehalten werden sollte. Quelle: FMW Finanzberatung GmbH


Vorfälligkeitsentschädigung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine Bank, die einer vorzeitigen Rückzahlung eines Baudarlehens mit fest vereinbarter Zinsbindungsfrist über mehrere Jahre zustimmt, eine überhöhte Vorfälligkeitsentschädigung berechnen darf.
Betroffen von diesem Urteil sind vor allem Bauherren, die ohne zwingenden Grund vorzeitig aus ihrem Vertrag aussteigen wollen. Die ist meistens dann der Fall, wenn die Zinsen gesunken sind und die Darlehensnehmer ein günstigeres Darlehen bekommen könnten. Jedoch ist die Bank nicht verpflichtet einer vorzeitigen Auflösung des Darlehens zuzustimmen.
Die Bank kann entweder eine vorzeitige Auflösung ablehnen oder bei Zustimmung die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung frei vereinbaren. Dabei ist die Bank nicht verpflichtet die Berechnungen zur Vorfälligkeitsentschädigung offen zu legen. BGH, Urteil v. 6.5.2003, XIZR 226/02


Bausparen boomt
Bausparen wird immer beliebter in Deutschland. In den letzten Jahren ist die Zahl der neu abgeschlossenen Bausparverträge ständig gestiegen. Grund hierfür sind u.a. die negativen Börsenberichten und das geänderte Anlageverhalten vieler Menschen.
Da viele Anleger aufgrund der Kurseinbrüche an den Börsen in den letzten Jahren hohe Verluste in Kauf nehmen mussten, sind sichere Anlagen wieder beliebter geworden. Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht:

Statistik über das Bausparkassengeschäft

Gegenstand

Einheit

2000

2001

2002

Verträge insgesamt

1000

32.874

32.587

32.422

Neugeschäft im Jahr

1000

3.273

3.380

3.485

Zugeteilte Verträge im Jahr

1000

2.224

2.188

1.945

Bauspareinlagen insgesamt

Mill. EUR

96.784

97.515

101.642

Quelle: Statistische Bundesamt

 

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